http://blog.kooptech.de/2009/01/agenda-fuer-das-urheberrecht-2009
Der im Dezember seitens des “Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien” veröffentlichte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 gibt einen Einblick darüber, was auf der Agenda der Medienpolitik in Bezug auf das Urheberrecht steht.
So will die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen prüfen”:
– Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte;
– gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware;
– Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind;
– das Recht der Kabelweitersendung;
– Handel mit gebrauchter Software;
– Widerrufsmöglichkeit für Filmurheber bei unbekannten Nutzungsarten;
– Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle;
– Ausweitung des § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) auf Bildungseinrichtungen sowie Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken.
Klärung des Handlungsbedarfs hinsichtlich der sogenannten „verwaisten Werke“, also Werken, deren Urheber nicht mehr ermittelt werden kann. Auch von der Europäischen Union sind weiterhin Impulse zu erwarten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Januar 2009). Agenda für das Urheberrecht 2009. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bwdv