http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29572/1.html
Der Artikel behauptet Schwachsinn. Es gibt keine einschlägigen
Leistungsschutzrechte im Verlagsbereich, sondern nur das
Urheberrecht, das 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder Herausgebers endet. Entscheidend ist also das Erbe des verantwortlichen Schriftleiters Goebbels, wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden.
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5451555
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Januar 2009). Telepolis-Artikel zu den Zeitungszeugen ist juristisch voll daneben. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bwbg