Das Landesarchiv BW hat gezeigt, dass man generös seinen Bilderschatz unter CC-BY-SA freigeben kann. Wenn Rechteinhaber sich entschließen, bei noch geschützten Fotos diese nur für die nicht-kommerzielle Nutzung freizugeben, ist das bedauerlich. Aber es ist ihr gutes Recht und auf jeden Fall besser als “Alle Rechte vorbehalten”.
Voraussetzung für die Vergabe einer CC-Lizenz ist jedoch, dass man eindeutig der urheberrechtliche Rechteinhaber ist. Zu einem solchen wird man nicht durch das bloße Scannen einer geschützten oder ungeschützten Vorlage.
Das Universitätsarchiv der UT Chemnitz gibt seine über 500 Digitalisate im Archivportal D unter CC-BY-NC frei. Aber in vielen Fällen ist nicht ersichtlich, wieso es Rechteinhaber sein soll.
Beispiel:
http://www.archivportal-d.de/item/YICUPWGWEE4WUAZ3G2RRCYUUGLRK2HQW
Eine Druckschrift: Mitgliederverzeichnis Altherren-Verband “Teutonia” Chemnitz e.V. 1935/37
Im Eintrag fehlt die Angabe, dass es sich um eine Druckschrift handelt und wieso als “Archivalientyp” Kunstsammlung angegeben wird, erschließt sich mir nicht.
Die Druckschrift ist aus meiner Sicht gemeinfrei, da eine Schöpfungshöhe der einfachen Liste nicht ersichtlich ist. Bei dem Rechteanspruch des Archivs handelt es sich also um Copyfraud.
Dürfte ebenfalls gemeinfrei sein: Porträt Carl Julius von Bach um 1880
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Februar 2015). Copyfraud des Universitätsarchivs Chemnitz im Archivportal D. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgfv