http://www.bib-bvb.de/protokolle/kab_prot12.pdf
Aus dem Protokoll der Kommission Altes Buch im BVB vom 29.10.2008
Eine praxisorientierte Handreichung für den Umgang mit Dubletten, Geschenken etc. soll schriftlich fixiert werden, wobei auch der Umgang mit Mehrfachexemplaren von Drucken vor 1850, die – soweit schon im Bestand vorhanden – von einer Abgabe im Sinn der Abgaberichtlinien unberührt bleiben sollten, einer Festlegung bedarf. In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss der „Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes“ verwiesen, wonach grundsätzlich jedes Exemplar vor 1850 als erhaltenswert einzustufen ist. Dies stieß nicht bei allen Teilnehmern auf ungeteilte Zustimmung, da im Zuge der Auflösung von Gymnasial- und Klosterbibliotheken ein enormer Zustrom dubletten Altbestands zu erwarten ist, der in Zeiten begrenzter Magazine pragmatisch zu behandeln sein müsse.
Diese Altbestandsbibliothekare sind für nichts anderes als Kriminelle, die das ihnen anvertraute Kulturgut verraten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Februar 2009). Bayerische Altbestandsbibliotheken wollen weiterhin ihre Bestände verraten. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bw45