Üblicherweise missachten die deutschen Staatsanwaltschaften das Recht des nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten, über die zu seiner Verteidigung notwendigen Informationen unterrichtet zu werden, obwohl dadurch von Chancengleichheit keine Rede sein kann. Üblicherweise wird dem Strafverteidiger umstandslos Akteneinsicht gewährt und üblicherweise macht dieser die Informationen seinem Mandanten zugänglich.
Seit längerem hat eine Berliner Kanzlei ein Billig-Angebot für die Akteneinsicht ins Netz gestellt: 30 Euro für ein PDF mit den Akten. Nun zerreissen sich Blawger das Maul darüber und beschwören den Untergang der Rechtspflege herauf:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/02/17/erst-mal-in-die-akte-gucker
http://stattaller.blogspot.com/2009/02/blogger-kollege-hoenig-bietet.html
Is klar, ne? Dass diese Brut kein Interesse daran hat, einen für sie profitablen Rechts-Missstand zu beenden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Februar 2009). Akteneinsicht des Beschuldigten – von wegen! Archivalia. Abgerufen am 11. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bw3n