https://verfassungsblog.de/offener-brief-kleine-anfrage-union/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. März 2025). Über 1700 Wissenschaftler*innen unterzeichnen Offenen Brief anlässlich der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen. Archivalia. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/13exm
“In dem offenen Brief heißt es, es sei “verfassungsrechtlich nicht haltbar”, wenn die Union suggeriere, “dass staatlich geförderte Organisationen einer Neutralitätspflicht unterliegen, die sich aus der Neutralitätspflicht des Staates ableitet.””
Doch sehr wohl. Die meisten akademischen Räte, die meisten Professorinnen und Professoren sind verbeamtet. § 33 des BeamtStG und § 60 des BBG legen verschiedene Grundpflichten von Beamten fest, zu denen auch die Neutralitätspflicht gehört. Es wird von Beamten und Beamtinnen verlangt, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt. Karrieren im öffentlichen Dienst dürfen nicht von politischen Gesinnungen und Parteibüchern abhängig gemacht werden. Ein gezielt diskriminierendes Verhalten eines Beamten, sei es auch im Hinblick auf unsympathische Leute, ist an sich ein schweres Dienstvergehen.
Auch staatlich organisierte Organisationen müssen neutral sein. Warum? Weil der Staat sich von Vetternwirtschaft und Korruption frei halten muss. Wenn der politisch “korrekte” externe Berater mit Nähe zu einer staatlich finanzierten, nicht neutralen Organisation beginnt, in Ministerien mitzusprechen, wird gerade das zum Problem. Staatliche Förderung nach politischer Willkür? Darf nicht zur Regel werden.
Haben die Unterzeichner am Ende ein verdrehtes Verhältnis zum Staat?