https://archivamt.hypotheses.org/25526
“Ebenso wie beim Scannen von urheberrechtsfreien Archivalien durch das Archiv, erhalten auch Nutzende kein Urheberrecht an ihren Fotos der Archivalien – es fehlt die Schöpfungshöhe – die angefertigten Bilder sind daher gemeinfrei. Eine Publikationsgenehmigung durch das Archiv ist dennoch anzuraten.” Wieso?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Februar 2025). ScanTents und Fotolichtboxen im Lesesaal. Archivalia. Abgerufen am 20. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/13coe
Erwähnenswert sind auch sogenannte scan-stands bzw scan boxes. Es gibt solche Vorrichtungen auch zusammenklappbar.