Update zu:
Die psychiatrische Akte von Klaus Kinski bleibt unter Verschluss, dennoch bleibt der Leiter des Landesarchivs unbestraft. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Uwe Schaper wegen angeblichen “Verbotsirrtums” eingestellt. Schaper profitierte von der unterstützenden Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Dix.
Unsere archivrechtliche Stellungnahme wurde mit der Einschätzung, die Offenbarung sei rechtswidrig gewesen, voll und ganz bestätigt:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454
Update via Twitter:
VG 1 A 374.08: Zulässigkeit der Herausgabe der Krankenakte von Klaus Kinski an Dritte. VG Berlin, Mündliche Verhandlung 29.04.2009