Steinhauer
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/03/12/zweitveroeffentlichungsrecht-schranke-5743943
widerlegt überzeugend Hirschfelder über die rechtliche Umsetzbarkeit von Open Access
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090046.htm
Auch eine arbeitsvertragliche Anbietungspflicht wäre keine Urheberrechtsschranke!Wenn verlangt werden kann, dass Dissertationen zu veröffentlichen sind, was einen Eingriff in das Veröffentlichungsrecht darstellt, ist es m.E. auch zulässig, in Anknüpfung an staatliche Leistungen eine zusätzliche Open-Access-Zweitveröffentlichung zu normieren.