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Was ein “Bürgerarchiv” sein könnte

Ein Bürgerarchiv wäre zuallererst für seine Kunden, die Bürgerinnen und Bürger, da, als moderne Serviceeinrichtung, die sich der neuen Medien bedient und ganz dem Gedanken der Offenheit und Transparenz verpflichtet ist.

Ein Bürgerarchiv ist sich ständig bewusst, dass seine Benutzer als Steuerzahler bereits für den Unterhalt des Archivs gezahlt haben.

Ein Bürgerarchiv bietet seinen Service möglichst kostenlos, jedenfalls aber zu günstigen Preisen an und stellt in Rechnung, dass Forschung und Publizität z.B. durch Presseveröffentlichungen im öffentlichen Interesse liegen und daher unter keinen Umständen durch die Preisgestaltung behindert werden dürfen.

Ein Bürgerarchiv verzichtet darauf, ein “Eintrittsgeld” z.B. in Höhe von 2 Euro pro Tag von jedem zu verlangen, der Archivgut einsehen will.

Ein Bürgerarchiv verzichtet darauf, 30 Euro für Inanspruchnahme technischer Geräte je angefangener halber Stunde zu berechnen, wenn man einen Film ansehen oder ein Tondokument anhören will.

Ein Bürgerarchiv verzichtet darauf, die Forschung und die Bürger durch absurd hohe Kopier- und Digitalisierungsgebühren zu maßregeln.

Ein Bürgerarchiv freut sich über jede private Reproduktion und erlaubt kostenlos das Benutzen der eigenen Digitalkamera, ohne je Foto 2 Euro in Rechnung zu stellen.

Ein Bürgerarchiv orientiert sich bei seinen Kopiergebühren an den in Bibliotheken üblichen günstigeren Tarifen.

Ein Bürgerarchiv stellt ebenso wie bereits einige deutsche Bibliotheken einen Auflichtscanner auf, an dem Benutzer selbst – gegebenenfalls unter Aufsicht – Scans anfertigen und kostenlos auf dem USB-Stick abspeichern dürfen.

Ein Bürgerarchiv verzichtet auf jegliche Reproduktionsgebühren, die über die Herstellungskosten hinausgehen.

Ein Bürgerarchiv sieht in denjenigen, die Archivgut veröffentlichen wollen, Partner der eigenen Öffentlichkeitsarbeit und nicht Weihnachtsgänse, die es auszunehmen gilt.

Ein Bürgerarchiv arbeitet mit dem Medien als den Partnern der eigenen Öffentlichkeitsarbeit eng zusammen und stellt ihnen nur dann Kosten in Rechnung, wenn ein außergewöhnlicher Aufwand vorliegt.

Ein Bürgerarchiv beantwortet Anfragen kostenlos und unter Beifügung von kostenlosen Kopien oder Scans, wenn es sich um eine geringfügige Anzahl handelt (wie dies auch Bibliotheken praktizieren und kleinere Archive).

Ein Bürgerarchiv unterhält ein ständig wachsendes attraktives und benutzerfreundliches Angebot an im Internet kostenfrei zugänglichen Digitalisaten, die nach den Grundsätzen von “Open Access” libre nachnutzbar sind (z.B. Gemeinfreies ohne Beschränkungen, anderes CC-BY oder CC-BY-NC).

Ein Bürgerarchiv verzichtet auf Copyfraud, beansprucht also keine Rechte, die ihm nicht zustehen.

Ein Bürgerarchiv freut sich, wenn andere Institutionen Archivgut im Internet veröffentlichen und unterstützt insbesondere wissenschaftliche Projekte dabei.

Ein Bürgerarchiv betreibt aktives Fundraising, um alle diese Serviceangebote finanzieren zu können.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. März 2009). Was ein “Bürgerarchiv” sein könnte. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bvrq


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

13 Gedanken zu „Was ein “Bürgerarchiv” sein könnte“

  1. Tabula Grafiana Die “Tabula Grafiana” sollte man in Stein hauen! Zur Not genügt auch ein Ausdruck, der allen Bediensteten und Nutzern auszuhändigen ist…

  2. Die Konzeption von KG widerspricht nicht geltendem Recht, sondern ist eigentlich die logische KOnsequenz aus der Satzung, die die Stadt Köln erlassen hat: “6. Es unterstützt und betreibt die wissenschaftliche Erforschung der Kölner Stadtgeschichte.” Wesentliche der von KG formulierten Punkte ergeben sich unmittelbar aus diesem Punkt der Satzung.

    1. Ja, genau. Die Thesen von Klaus Graf sind voll mit der Satzung vereinbar. Auch die Unterbindung des Scan-Hochladens auf historischesarchivkoeln.de lässt sich nicht auf diese Satzung gründen. Das Projekt ist vielmehr voll konform mit der Satzung. Weder die Satzung noch ein “Copyright-Recht” können ins Feld geführt werden.

    2. Bürgerarchiv Das von Herrn Graf skizzierte Bürgerarchiv klingt ja nach einem wahren Schlaraffenland für Archivbenutzer. Jetzt frage ich mich nur, ob es diesen paradiesischen Zustand bereits irgendwo als Prototypen gibt? Ist das Uniarchiv der RWTH unter seiner Führung vielleicht schon in diese Sphäre vorgedrungen und kann allen anderen Archiven als leuchtendes Beispiel dienen? An einem entsprechenden Erfahrungsbericht wäre vermutlich die gesamt Archivwelt äußerst interessiert. Ich werde die Programme der nächsten Archivtage mit Spannung studieren.

    3. Was sollen diese persönlichen Angriffe? Das hat mit einem Schlaraffenland nichts zu tun, sondern ist schlicht und einfach eine Beschreibung der Praxis in vielen Archiven und Bibliotheken.

      Es gibt immer noch genügend Archive und Bibliotheken, die neben Herstellungskosten keine Reproduktionsgebühren für angebliche Bildrechte erheben.

      Die allermeisten Stadtarchive erheben keine Benutzungsgebühren und schon gar nicht Gebühren fürs eigene Fotografieren.

      Es gibt viele kleinere Archive, die z.B. Studenten oder Schüler kostenlos kopieren lassen.

      In Aachen haben wir in der Tat das Privileg, dass unsere Benutzer und Anfragenden (natürlich nicht in riesigen Mengen) alle Kopien/Scans kostenlos bekommen können.

      Wenn wir uns einen dieser Auflichtscanner
      ?p=22645 leisten könnten, würden wir den auch unseren Nutzern kostenlos zur Verfügung stellen.

      In Bibliotheken werden oft bis zu 20 Seiten kostenlos abgegeben bzw. sind bei der Fernleihe in der Fernleihgebühr inbegriffen.

      Es ist hinreichend bekannt, dass die Kosten für die Amtshandlung “Ausstellung eines Gebührenbescheids” höher sind als die Einnahmen. Dass von der Erhebung geringfügiger Gebühren abgesehen werden kann, ist sogar mitunter gesetzlich normiert. Ich habe letztes Jahr übrigens von einem deutschen Staatsarchiv einige Readerprinterabzüge kostenlos erhalten.

      Eine Bibliothek würde sich schämen, fürs Anhören von Tonträgern 30 Euro je halbe Stunde zu verlangen.

      Was das mit Schlaraffenland zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

  3. Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen Wie Ihnen bekannt sein dürfte enthalten alle Kommunalselbstverwaltungsgesetze (KSVG) einen Paragrafen, in dem die Gebührenpflicht kommunaler Leistungen grundsätzlich geregelt ist: Kommunen müssen Ihre Kosten zunächst aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten finanzieren, erst danach dürfen sie auf Steuern zurückgreifen. Auch wenn Steuern heute den Löwenanteil kommunaler Haushalte ausmachen, beinhaltet diese Regelung dennoch die Gebührenpflicht kommunaler Leistungen. Das bedeutet für Kommunalarchive, dass private Nutzungen kostenpflichtig sein müssen. Wenn Sie die Landtage dazu bringen, diese gesetzliche Regelung zu ändern, dann ist Ihre Vision vom “Bürgerarchiv” umsetzbar.

    1. Unsinn Wie bei den öffentlichen Bibliotheken zu sehen, hat der kommunale Unterhaltsträger einen sehr weiten Spielraum bei Benutzungsgebühren. Ein Bürgerarchiv im oben skizzierten Sinne widerspricht NICHT geltenden Gesetzen. Die meisten Kommunalarchive erheben KEINE Benutzungsgebühren. Ich bitte Argumentationen aus der Klippschule zu unterlassen.

      Zu Bibliotheksgebühren s.a.
      http://www.bibliotheksrecht.de/2007/04/19/reader_zu_bibliotheksgebuhren~2122219/

    2. keine Gebühren Aus Erfahrungen mit zahlreichen Bibliotheken und Archiven kann ich bestätigen, was Herr Graf geschrieben hat. Benutzungsgebühren wie in Köln (http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveI-L/K/Koeln/InformationenUndService/AllgemeineInformationen/Entgeltordnung.html) kommen so gut wie nirgends vor, ebenso nicht Gebühren von 2 € pro nutzer(innen)seitig selbstgemachtem Photo. Auf solche Ideen ist man erst in den letzten Jahren gekommen, in denen sich die Sparwut in Kernbereiche der öffentlichen Verantwortung hineingefressen hat und offenbar teilweise Politiker das Sagen haben, denen Archive, Bibliotheken, Wissenschaften und Museen eigentlich fremd sind.

      Die Erhebung solcher Gebühren ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass offenbar Leute mit das Sagen hatten, die von solch einer wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtung vor allem “profitieren” wollen, ohne deren Wesen überhaupt verstanden zu haben. Die Thesen von Herrn Graf zum Bürgerarchiv sind absolut einleuchtend.

    3. Etliche Stadtmuseen in NRW: Eintritt frei! Es wäre dann auch rechtswidrig, wenn die in städtischer Trägerschaft stehenden Museen von Bergkamen usw. (siehe etwa http://tinyurl.com/dzoyd5 ) auf Eintrittsgelder verzichten.

      Es wird verkannt, dass man sich nicht einfach einen billigeren Anbieter suchen kann. Wie dieser Tage immer wieder hervorgehoben wird, handelt es sich bei Archivgut um Unikate. Archive haben also ein “Monopol”, es sei denn man möchte über etwas anderes oder nur mit gedruckter Literatur forschen.

    4. Im demokratischen Rechtsstaat gilt immer noch das Primat der Politik. Nicht jeden Mist, den die Rechnungshöfe verzapfen und/oder der in irgendwelchen Satzungen und Verordnungen steht, muss man sich zu eigen machen. Beispiel: “Kommunen müssen Ihre Kosten zunächst aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten finanzieren, erst danach dürfen sie auf Steuern zurückgreifen.” Ja, deshalb gibt es auch überall Fußgängerzonenmaut, Grundschulgebühren, kostendeckende Theatertickets. Völliger Unfug. Bei so manchem Archiv dürften die Verwaltungskosten des Erhebens der Gebühren den Ertrag ja ohnehin überschreiten.

    5. Die Erfahrung lehrt eben, dass es Archive gibt, die sehr benutzerfreundlich sind, und Archive gibt, die es nicht sind und Rechtsvorschriften möglichst eng auslegen, auf dass der Nutzer es möglichst schwer hat. Stichwort Saarbrücken: Hier weigert man sich unter Berufung auf heutige Vorschriften zu Melderegisterauskünften, aus den Melderegister von vor dem Ersten Weltkrieg die dort enthaltenen Angaben über geleisteten Wehrdienst mitzuteilen.

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