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Zur Reproduktion von Archivgut ohne Zustimmung des Archivs

“Ist die Reproduktion einer veröffentlichten Reproduktion urheberrechtlich nicht geschützten Archivguts durch einen Dritten ohne Zustimmung des Archivs zulässig?”

Zu meiner Antwort von 1989 stehe ich heute noch voll und ganz.

http://archiv.twoday.net/stories/2478252

Die Argumentation, dass bei der Reproduktion zweidimensionalen Archivguts (“Flachware”) kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, wird ausführlicher behandelt in meinem Beitrag zur “Kunstchronik” 2008:

http://archiv.twoday.net/stories/4850312

Prof. Dr. Polley schloss sich meiner Sichtweise an:

http://archiv.twoday.net/stories/4345664

Zur Frage der Genehmigungsvorbehalte
http://archiv.twoday.net/stories/3177566

Für die in Benutzungsordnungen enthaltenen Genehmigungsvorbehalte bei der Reproduktion von Archivgut gibt es keine hinreichende gesetzliche Ermächtigung. Über die Bestandserhaltung und den Schutz der Rechte Dritter (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte usw.) hinaus sind der Archivgesetzgebung einschließlich der Amtlichen Begründungen keinerlei Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die Veröffentlichung von Archivgut reglementieren wollte. Da die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Genehmigungsvorbehalten nicht beachtet werden, sind die entsprechenden Normen nichtig. Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/2812929

Genehmigungsvorbehalte bei der Edition von Archivgut sind unzulässig
http://archiv.twoday.net/stories/2478861

Einige eher explorative Gedanken zur öffentlichen Hand als Inhaber von Urheberrechten:

http://archiv.twoday.net/stories/3018048

Zur Anfertigung eigener Reproduktionen durch Benutzer:

http://archiv.twoday.net/stories/4057240
http://archiv.twoday.net/stories/168920

Zur “editio princeps” § 71 UrhG siehe die Hinweise
?s=editio+princeps

Lesenswert ist unbedingt der Beitrag von Silke Clausing
http://www.hypernietzsche.org/events/lmu/clausing.html

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/5601185


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. März 2009). Zur Reproduktion von Archivgut ohne Zustimmung des Archivs. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bvra


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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