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Katastrophales Resultat: Ankauf von Kulturgut aus dem Haus Baden

Im Rahmen der umfassenden Einigung mit dem Haus Baden wird das Land für 17 Mio. Euro zahlreiche Kunstgegenstände von hohem kulturellem und historischem Wert erwerben. Dazu gehören Bestände von Landeseinrichtungen in Karlsruhe, die Wessenberg´sche Sammlung in Konstanz und rund 200 Kulturgüter aus Beständen der Schlossanlage Salem. Welche Objekte im Einzelnen erworben werden sollen, kann ab heute (19. März) auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums ( http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de ) eingesehen werden.

Zu den Kulturgütern gehören unter anderem Skulpturen in der Kunsthalle Karlsruhe, Handschriften der Badischen Landesbibliothek (insbesondere Teilnachlass Hebel und zwei Tulpenbücher), das Basler Lehenbuch sowie weitere Tulpenbücher im Generallandesarchiv Karlsruhe sowie der Künstlerische Nachlass von Joseph Kopf im Badischen Landesmuseum. Zu den Beständen in Salem gehören insbesondere Gemälde im Mobiliar des Münsters, des ehemaligen Schlossmuseums, des Lapidariums und der Bibliothek. Nicht erworben werden die Urkunden des Klosterarchivs Salem im Karlsruher Generallandesarchiv; das Land erhält daran aber ein Vorkaufsrecht.

Anlagen/Downloads

047_PM_Anlage_1_Kulturgueter_in_Landeseinrichtungen.pdf [45 KB]

047_PM_Anlage_2_Kulturgueter_Bodenseekreis.pdf [7.8 KB]

047_PM_Anlage_3_Kulturgueter_in_Salem1.pdf [52 KB]

047_PM_Anlage_4_Feuerwehrmuseum.pdf [5.7 KB]

Siehe auch:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Warum ist das Ankaufvolumen völlig inakzeptabel?

Es wurde womöglich für lange Zeit die Chance verspielt, Kulturgüter, die der Öffentlichkeit gehören, der Willkür und dem Vermarktungsanspruch des Hauses Baden zu entreissen.

NICHT angekauft werden:

* das Salemer Archiv der Markgrafen, obwohl die dort auch gelagerten Akten der Hofbehörden des 19. Jahrhunderts nach den Erkenntnissen der Wissenschaftlerkommission öffentliches Archivgut sind

* die Salemer Urkunden, das Familienarchiv im GLAK (nach wie vor kann der Chef des Hauses nach Belieben Benutzer wie z.B. mich ausschließen, Akten der frühen Neuzeit einzusehen), die Fideikommiss-Handschriften im GLAK (bis auf ein einziges Stück, ein Basler Lehenbuch)

* die Sammlung Jüncke

Ein Fußtritt für den Stifter! Jüncke hat seine Sammlung seinerzeit dem Großherzog geschenkt, damit sie dauerhaft in Baden-Baden ausgestellt bleibt. Das Haus Baden hat nach 1918 etliche Gemälde verscherbelt, ohne irgend einen Ersatz zu leisten, hat die Sammlung verwahrlosen lassen. Hier hätte das Land die Pflicht gehabt, den Stifterwillen – Jünckes und Großherzog Friedrich II. als Stifter der Zähringerstiftung – durchzusetzen.

* unzählige Kulturgüter in Salem, z.B. der im Eigentum des Landes stehende Thronsessel und die ebenfalls entfremdetes Eigentum darstellende Waffensammlung

Ob und wenn ja welche “Hinterlegungen” in der BLB vom Ankauf nicht erfasst sind, gilt es zu prüfen.

Mit dem Ankauf der Sammlung Kopf ist die rechtswidrige Abwicklung der Zähringer Stiftung beschlossene Sache. Da es niemand in der Stiftung gibt, der ihre Rechte wahrnehmen will, wird eine – entgegen der fehlerhaften Einschätzung der Kommission – sehr wohl mit Vermögen ausgestattete Stiftung entgegen dem Stifterwillen aufgelöst. Gegen spätere Veräußerungen wäre Stiftungsgut geschützt gewesen, Landeseigentum ist es nicht!

ANHANG:

Zu den Ankäufen in der BLB

Laut Ministerium

Speculum humanae salvationis (H 78) in der Badischen Landesbibliothek
Dionysius Carthusianus: Epistola ad principes christianos, (H 65) in der Badischen
Landesbibliothek
Weitere Hinterlegungen in der Badischen Landesbibliothek :
Wappenbücher (H 7-9, H 11, H 64);
Archivalien und Autographen (H 10, H 12, H 62, H 66);
Inkunabeln (H 13-15;
Drucke des 16. Jh. (H 16-20, H 58-59);
Drucke des 18. u. 19. Jh. (H 21-34)
Teilnachlass Johann Peter Hebel (H 57, H 87-93, H 83-86, H 94, H 81-82)

Macht 35 Hinterlegungen und 15-Hebelhandschriften, wenn nicht eine zusätzliche Nummer (z.B. a-Nr.) irgendwo vorliegt.

Laut Kommission gehörten dem Haus Baden in der BLB
http://archiv.twoday.net/stories/4545456

sechsunddreißig Hinterlegungen
in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe, darunter das “Speculum
humanae salvationis”.

Dem Haus Baden gehören ferner

– dreizehn Signaturen Hebel-Handschriften in der Badischen Landesbibliothek

Die BLB weiß offiziell noch nichts vom Ankauf, geht aber davon aus, dass nichts an Eigentum des Hauses Baden zurückbleibt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. März 2009). Katastrophales Resultat: Ankauf von Kulturgut aus dem Haus Baden. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bvpm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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