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Wissenschaftsorganisationen: Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit

http://www.helmholtz.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/detail/gemeinsame_erklaerung_der_wissenschaftsorganisationen

25. März 2009 Helmholtz-Geschäftsstelle
Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen

Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Straße 12, 53173 Berlin
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Emil-Abderhalden-Straße 37, 06108 Halle/Saale
DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kennedyallee 40, 53175 Bonn
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
FhG – Fraunhofer Gesellschaft, Hansastraße 27 C, 80686 München
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin
HRK – Hochschulrektorenkonferenz, Ahrstraße 39, 53175 Bonn
MPG – Max-Planck-Gesellschaft, Hofgartenstraße 8, 80539 München
WGL – Leibniz-Gemeinschaft, Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn
Wissenschaftsrat, Brohler Straße 11, 50968 Köln

Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit

In der Erklärung „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“, die von zahlreichen Verlegern und Autoren unterzeichnet wurde, sieht sich die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen mit der inakzeptablen Unterstellung konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden zu wollen. Die Allianz-Initiative „Digitale Information“ – auf die sich die Initiatoren der oben genannten Erklärung beziehen – verfolgt im Gegenteil das Ziel, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Bezogen auf die erhobenen Vorwürfe hält die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest:

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden. Keinesfalls fordert die Allianz eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, aus deren Verwertung Autoren ihren Lebensunterhalt beziehen. Dies zu suggerieren, ist irreführend.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert nicht zum Rechtsbruch auf. Die Open-Access-Politik der Allianz greift weder in die Urheberrechte der Autoren ein, noch lässt sie die Verlagsinteressen unberücksichtigt. Im Gegenteil: Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Angebote werden von Verlagen aufgegriffen. Open Access ist für viele ein funktionierendes Geschäftsmodell. Alle Richtlinien, mit welchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder in anderen Staaten zu Open-Access-kompatiblem Publizieren aufgefordert werden, verknüpfen das Open-Access-Publizieren mit dem geltenden Urheberrecht. Der Vorwurf einer „Enteignung der Urheber“ entbehrt jeder Grundlage, denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bleiben nach wie vor alleinige Urheber ihrer Werke.
Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes und im Grundgesetz verbrieftes Gut, das konstitutives Merkmal der Allianzorganisationen ist. Die bei uns beschäftigten oder von uns geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind frei in der Wahl ihrer primären Publikationsformen. Wir erwarten jedoch, dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche Hand möglichst wenig finanziell belastet. Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Soweit öffentlich geförderte Forschung betroffen ist, bestreiten die Partner der Allianz mit ihrem finanziellen Engagement die gesamte Kette der Wissensverwertung von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und die ersten Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitteln erstellten Publikationen. Sofern Verlagsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, um primär im Open Access zu publizieren, sind diese selbstverständlich nach wie vor zu vergüten. Genau hierfür stellen die Allianz-Organisationen einen Teil ihres Budgets bereit.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. März 2009). Wissenschaftsorganisationen: Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bvnf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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