Die etwa 4400 Registerbände konnten aus Platzgründen nicht in das Magazin in der Steeler Straße übernommen werden und lagern – bis zum Umzug des Stadtarchivs im Herbst in die ehemalige Luisenschule am Bismarckplatz – in einem Kellerraum im Gildehof in der Hollestraße 3. Von der Möglichkeit, die Standesamtsregister zu nutzen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, wird seit Anfang des Jahres bereits rege Gebrauch gemacht. Bisher konnte eine Benutzung aber nur in Form einer schriftlichen Anfrage an das Stadtarchiv erfolgen, deren Bearbeitung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Arbeitsaufwand, für jede angefangene halbe Stunde werden 18,00 € erhoben.
Um dem Bedürfnis nach einer persönlichen Einsichtnahme Rechnung zu tragen, wurde im Gildehof ein Büroraum in der dritten Etage (Raum 3.14) angemietet.
Erstmalig am 19. März und dann immer jeweils am ersten und dritten Donnerstag eines Monats besteht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer … die Möglichkeit, in dem Zeitraum von 14.00 bis 17.00 Uhr einen der sechs Arbeitsplätze zu reservieren. Die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei.
Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Besuches vorgelegt werden können, wird auf 10 begrenzt.
Kopien werden angefertigt, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Eine Din A 4 Kopie kostet 0,30 € und eine Din A 3 Kopie 0,50 €. Die Kopien können bei Bedarf auch beglaubigt werden, die Gebühr beträgt 5,00 € pro Seite.
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_41/Stadtarchiv/bestaende/bestaende_standesamtsunterlagen.asp
Wer dazu noch die finanzielle Lage gerade der Stadt Essen kennt, wird diese bürgerfreundliche und kreative Regelung (trotz der erschwerten Bedingungen) im Vergleich zu manchen anderen Stadtarchiven um so mehr zu schätzen wissen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
PeterWanner (26. März 2009). Standesamtsunterlagen im Stadtarchiv Essen. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bvn3