http://openjur.de/u/30662-5_u_224-06.html
http://Pixum.de haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter.
Siehe aber die jüngeren Entscheidungen
http://www.golem.de/0903/66053.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. März 2009). Widersprüchliches zur Forenhaftung vom OLG Hamburg. Archivalia. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bvmv