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Unsachgemäße Lagerung: Was in hunderten Archiven üblich ist, kostete in Düsseldorf einen Archivar seinen Job

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/heinrich-heine–heine-originale-im-aufzugsraum–archivar-muss-gehen-35319248.html

“Nachdem die unsachgemäße Lagerung von mehr als 1.800 Originalen im städtischen Heinrich-Heine-Institut bekannt wurde, hatte die Stadt den Archivar fristlos entlassen. […] Das Arbeitsgericht befand: Nach so langer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren wäre eine Abmahnung das richtige Mittel gewesen. Doch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sah die Sache in zweiter Instanz jetzt anders: Die vorsätzliche falsche Lagerung rechtfertige die Kündigung.

In einem Vergleich wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, der der 60-Jährige damit zustimmte (Az.: 8 SLa 423/24). Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf Schadenersatzforderungen in Höhe von über 337.000 Euro für beschädigte Originale.”

Das Urteil ist völlig überzogen. Wurde etwa die frühere Stralsunder Stadtarchivarin für den Schimmelbefall zur Rechenschaft gezogen?

Siehe auch https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_22_24/index.php


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Dezember 2024). Unsachgemäße Lagerung: Was in hunderten Archiven üblich ist, kostete in Düsseldorf einen Archivar seinen Job. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12zw6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „Unsachgemäße Lagerung: Was in hunderten Archiven üblich ist, kostete in Düsseldorf einen Archivar seinen Job“

  1. Schon spannend, diese ganze Sache. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er die Archivalien dort mit der Absicht deponiert hat, sie zu schädigen oder überhaupt andere geeignetere Magazinflächen zur Verfügung gestanden hätten. Das wirft dann schon die Frage auf, welche Lagerung sachgemäß genug ist. Welches vom Träger z. V. gestellte Magazin erfüllt denn schon dauerhaft die Anforderungen der DIN ISO 11799? Begebe ich mich mit der Einlagerung im den mir zur Verfügung stehenden Magazinen der Gefahr dienst-/arbeitsrechtlich belangt zu werden? Muss ich vor jeder Einlagerung remonstrieren unter schriftlichem Verweis, dass die DIN ISO 11799 nicht erfüllt ist? Trifft das auch den E3-Magaziner oder oder?

    1. Ein Anlass ist rasch gefunden, jemanden zu entlassen. Es reicht eine Unterstellung, eine kleine Unvorsichtigkeit oder gar ein konstruierter Sachverhalt. Reagiert der Betroffene falsch, ist man ihn los. So etwas ist leider Mode geworden und nicht jeder Chef verhält sich kompetent oder neutral. Gerade in Zeiten knapper Kassen sind Stadtarchivare das letzte Rad am Wagen. Das muss hier natürlich nicht der Fall gewesen sein. Die genauen Umstände kennen wir nicht.

      Trotzdem hat das Urteil Signalwirkung. Schon um sicherzustellen, dass der Beruf des Archivars weiterhin attraktiv bleibt, ist es wichtig, auf die mangelnde Verhältnismäßigkeit hinzuweisen. Wenn das Schule macht, wird es nur noch mehr Bürokratie geben. Der pragmatisch handelnde Archivar, der für seine Liebenswürdigkeit und Hilfsbereitschaft bekannt ist, wird dann der Vergangenheit angehören. Irgendwie typisch Deutschland.

    2. Der Begriff “vorsätzlich” fiel mir auch auf, denn der steht nicht in der offiziellen Pressemeldung der Justiz; scheint ein Fehler der Dpa gewesen zu sein. Die Schadenssumme – vermutlich die entstandenen Kosten für die Bestanderhaltung der Archivalien, denn es scheint ja nichts verschwunden zu sein – ist recht hoch bemessen (allerdings sind mir die aktuellen Preise für Behandlung von Schimmelbefall an Archivalien auch nicht bekannt).

  2. Soll unsachgemäße Lagerung in Archiven etwa üblich bleiben? Hier ist sowohl der Archivträger mitverantwortlich als auch die Fachqualifikation des Personals auch eine Bringschuld.

  3. Es ist eine Behauptung nicht allein deswegen objektiv korrekt, weil sie in sich schlüssig und sachlich begründet erscheint. Was ist z.B. zu tun, wenn man trotz aller Prävention schimmelbefallene Objekte findet, wie zum Beispiel einen Aktenband mit modrigen Rändern? Soll der dann sofort in die Restaurierungswerkstätte? In den Isolierraum? Muss es nicht unter 1.000 Archiveinheiten nicht auch zwangsläufig einzelne Fälle mit Schimmelbefall geben? Das setzt alles voraus, dass das kommunale Archiv finanziell perfekt ausgestattet ist. Wo ist das bitte der Fall? In Zukunft wird es keine Güterabwägung mehr geben, was unter dem Strich zu mehr Kosten und Bürokratie führen wird.

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