http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/2B386_07.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Corps_Lusatia_Leipzig
Ich halte das für ein Fehlurteil. Die hier gutgeheißene Diskrimierung von Studentenverbindungen gegenüber anderen studentischen Vereinigungen begegnet nicht nur rechtlichen Bedenken.
UPDATE: Zum Setzen von Links im Hochschulbereich siehe auch das Urteil
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2008/2_K_1834_07urteil20080828.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. April 2009). Uni Leipzig muss Corps auf ihrer Homepage nicht verlinken. Archivalia. Abgerufen am 11. April 2026 von https://doi.org/10.58079/bvgp