Gerichtstermin für Verfahren zum § 52b UrhG steht fest

http://www.bibliotheksverband.de/presse/2009/PM%20ULB%20Darmstadt_erste_Verhandlung.pdf

Am 13. Mai 2009 wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum
Antrag auf Einstweilige Verfügung des Verlags Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt in der Sache
Urheberrechtsverletzung stattfinden. Gegenstand ist die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt.
Die ULB Darmstadt bietet ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern aus ihrem Buchbestand von ihr
digitalisierte Studien- und Lehrbücher, u.a. auch aus dem Ulmer Verlag, zum Zwecke der Ansicht an
elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek an. Sie gestattet dabei stets nur so viele gleichzeitige
Zugriffe auf ein Werk, wie sie davon Printexemplare im Bestand hat. Die Nutzer können sich auch teilweise davon
Kopien für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch unter Beachtung des § 53 UrhG herstellen. Der Ulmer
Verlag hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und vertritt dabei die Rechtsauffassung, dass vor jeder
Digitalisierung die ausdrückliche Zustimmung beim Verlag erbeten werden muss und das Kopierrecht generell
nicht durch § 52b legitimiert ist.

Siehe auch hier:
?s=52b

Leider hat mir noch niemand die für die über 2000 Mitglieder des Börsenvereins online zugängliche Klageschrift zugespielt.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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