http://11k2.wordpress.com/2009/04/26/grundsatzerklarung-zum-tag-des-geistigen-eigentums
Der Augsburger Appell
Der Buchdruck Gutenbergs, und noch mehr die Rotationsdruckmaschine (zur Massenproduktion von bedrucktem Papier als Träger geistiger Inhalte) haben eine Informationsgesellschaft zerstört, von welcher wir heute, in der Gegenwart, nur noch eine verschwommene Vorstellung haben. Vor der Papierdruck-Revolution war Informationsverbreitung auf mündliche Weitergabe und handschriftliche Kopien beschränkt. Die daraus resultierende Informationsstrukturen haben sich über Tausende von Jahren entwickelt, wurden aber innerhalb weniger Jahrhunderte fast völlig verdrängt.
Heute ist die Lagerung oder Speicherung von geistigen Inhalten (Bücher, Filme, Musik-Alnben etc.) durch Computertechnik innerhalb weniger Jahrzehnte nahezu kostenlos geworden. Moderne Festplatten in TeraBytegrösse fassen ganze Bibliotheken, Film- und Musikarchive. Ebenso ist die Verbreitung von geistigen Inhalten via Internet und Digitalkopie nahezu kostenlos – ein Internetanschluss zum monatlichen Pauschalpreis ermöglicht das Abrufen von beinahe allen Büchern, Filmen, Musikstücken. Digitale Speichermedien schrumpfen von Jahr zu Jahr in der Grösse und im Preis und gewinnen an Kapazität. Beides macht die Weitergabe geistiger Inhalte so problemlos wie noch nie zuvor in der menschlichen Geschichte. Dass Teile dieser kostenlosen Distribution im Moment als illegal gelten, geht am Problem vorbei: Es ist technisch nicht möglich, diese Verbreitung zu verhindern, aber der Urheber erhält keinen Gegenwert für seine geistige Leistung.
Das Gefäss der Pandora ist geöffnet, und wird sich nie wieder verschliessen lassen. Die Digitalisierung lässt sich genau so wenig rückgängig machen wie einst der Buchdruck. Wir müssen uns mit der stark veränderten Realität arrangieren, ob es uns gefällt oder nicht..
Wie Urheber in einem ubiquitären, egalitären Distributionsmodell bezahlt werden, muss erst noch definiert werden. Ob Verlage (gleich welchen Mediums) nach Abschluss der digitalen Revolution noch eine Rolle spielen werden, lässt sich heute nicht absehen:
Ich fordere daher die politischen Kräfte in unserem Land auf, nicht weiter über naive, da technisch unwirksame Verbote nachzudenken, sondern über die aktive Gestaltung des Urheberrechts in einer Zeit des technischen Umbruchs: Jeder Bürger kann sich heute via digitaler Weitergabe jedes Buch, jeden Film, jedes Musikstück besorgen, ohne dass dies technisch verhindert oder mitverfolgt werden kann. Die Gesetze müssen dieser Realität entsprechend reformiert werden, der Urheber muss die ihm zustehende Vergütung erhalten. Diese wird tatsächlich heute schon teilweise erhoben und ausgeschüttet: Geräte und Medien zur Herstellung von Kopien sind mit einer Abgabe belegt, die von den zuständigen Verwertungsgesellschaften an die Autoren, Komponisten, geistigen Schöpfer ausgeschüttet werden.
Ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette ist bis jetzt noch unbeachtet: Trotz erheblicher Umsätze mit dem Verbreitungsmedium Internet durch Telekommunikationsunternehmen sind Urheber hier von Vergütung ausgeschlossen. Eine gesetzliche Regelung würde privatwirtschaftliche Anstrengungen wie die oben erwähnte Aktion der Suchmaschine Google ersetzen und die Urheber aus ihrer Verunsicherung angesichts der heutigen technischen Revolution befreien. Das ist die urheberrechtliche Herausforderung unserer Dekade.
Fritz Effenberger, Journalist.
Augsburg, 26.4.2009
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. April 2009). Augsburger Appell – gegen den Heidelberger. Archivalia. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bvc0