Der Streit um eine Krankenakte des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Kinskis Sohn Nikolai und das Berliner Landesarchiv einigten sich vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Mittwoch darauf, dass künftig die Papiere der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus dem Jahr 1950 nur nach Absprache mit Nikolai Kinski an Dritte herausgegeben werden dürfen. Klaus Kinski war damals drei Tage in der Klinik. Nikolai Kinski wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Krankenakte seines Vaters unter Verschluss bleibt.
Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte im Vorjahr zahlreiche Krankenakten vor allem aus der NS-Zeit an das Landesarchiv übergeben. […]
Das Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.
Kinski-Sohn darf küntig über Herausgabe von Akten bestimmen
Der Vergleich sieht laut Gericht vor, dass das Landesarchiv Nikolai Kinski informiert, wenn ein neuer Antrag auf Herausgabe gestellt wird. Dieser könne sich dann äußern. Sollte sich das Archiv gegen den Willen des Kinski-Sohnes zur Weitergabe entscheiden, könne dieser vor der Veröffentlichung gerichtlich dagegen vorgehen. Die Idee stamme aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte ein Gerichtssprecher.
Zum Fall:
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Klaus Graf (30. April 2009). Kinski-Sohn einigt sich mit Landesarchiv. Archivalia. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bvad
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