Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:
Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: “Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen.” Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.
Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen – in der Regel spätestens nach 30 Jahren – dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. März 2015). Das E-Mail-Wirrwarr der Bundesregierung. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgc7