http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/jahresbericht-2008
S. 111 ff. zum Fall Kinski
Der offenkundig archivrechtlich außerordentlich inkompetente Datenschutzbeauftragte beschönigt sein Fehlverhalten und lässt erneut erkennen, dass er das archivrechtliche ABC immer noch nicht kapiert hat.
Absolut inakzeptabel ist auch S. 162f. die Position zu Bewertungsportalen im Internet (hier: http://meinprof.de), die von Gerichten mehrfach als zulässig angesehen wurden.
S. 167 ff. wird zur Informationsfreiheit berichtet. Ein eigener Bericht dazu erschiene sinnvoll. Auch in diesem Bereich zeigt sich der Gärtner als Bock (S. 174ff.). Alle dargestellten Einzelfälle wurden informationsunfreundlich beschieden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Mai 2009). Berliner Datenschutzbericht 2008. Archivalia. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bv9v