Der Bundesbeauftagte für den Datenschutz geht in seinem Tätigkeitsbericht für 2007 und 2008 auch auf die laufende Novellierung des Bundesarchivgesetzes ein und thematisiert die Übernahme von Daten aus elektronischen Registern: “Eine vollständige, ungeprüfte Übernahme der Daten aus fortlaufend aktualisierten Registern lehne ich ab.” (S. 76)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612600.pdf
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angelaullmann (5. Mai 2009). Novellierung Bundesarchivgesetz – Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bv8w
Siehe dazu auch ?p=21688
?cat=22