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Novellierung Bundesarchivgesetz – Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten

Der Bundesbeauftagte für den Datenschutz geht in seinem Tätigkeitsbericht für 2007 und 2008 auch auf die laufende Novellierung des Bundesarchivgesetzes ein und thematisiert die Übernahme von Daten aus elektronischen Registern: “Eine vollständige, ungeprüfte Übernahme der Daten aus fortlaufend aktualisierten Registern lehne ich ab.” (S. 76)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612600.pdf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
angelaullmann (5. Mai 2009). Novellierung Bundesarchivgesetz – Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bv8w


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