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Kameraüberwachung in Institutsbibliothek zulässig

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kameraueberwachung-in-der-uni-bibliothek-39092

Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-​West­fa­len, Ur­teil vom 8. Mai 2009 – 16 A 3375/07

Fehlt (noch?) bei
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php

Update:

Siehe auch:
http://telemedicus.info/article/1305-Interview-OVG-Muenster-erlaubt-UEberwachung-in-Uni-Bibliothek.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Mai 2009). Kameraüberwachung in Institutsbibliothek zulässig. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bv72


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Kameraüberwachung in Institutsbibliothek zulässig“

  1. Beleidigungsfähig durchs Objektiv? Was mich brennend interessieren würde: Kann man einen Kameraüberwacher strafrelevant persönlich beleidigen, z. B. in dem man sein blankes Hinterteil hinstreckt, mit aufgepinseltem: Kuck nich so du Sau! Falls ja, überlege ichs mir echt mal, egal, mit oder ohne Pickel. Mir reicht es nämlich langsam.

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