Die FR meldet:
Die Benutzung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken verstößt nicht gegen das Urheberrecht von Verlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag des Eugen Ulmer Verlags zurück.
Der Verlag wollte es der Technischen Universität (TU) Darmstadt verbieten lassen, weiterhin den Inhalt seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen den Benutzern ihrer Bibliothek kostenlos elektronisch zur Verfügung zu stellen. In der gleichen Entscheidung sahen die Richter jedoch in der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher teilweise oder komplett mittels USB-Stick herunterzuladen, einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Verlage. Dem Verbots-Antrag des Verlags wurde in diesem Teil stattgegeben. (AZ 2-06 O 172/09).
Update: Bis BCK auch hier meldet, muss auf seine Zusammenstellungen weiterer Artikel unter
verwiesen werden.
Update 18.5.: Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht,
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3639
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Mai 2009). Ulmer-Verlag scheitert gegen Uni Darmstadt. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bv5k