Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob http://www.justiz.de zulässigerweise für die Bekanntmachung einer Versteigerung bestimmt werden durfte.
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob http://www.justiz.de zulässigerweise für die Bekanntmachung einer Versteigerung bestimmt werden durfte.