Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Wegen AfD-Nähe: Vereinigung der Staatsrechtslehrer will Ulrich Vosgerau maßregeln

Jochen Zentöfer in der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/wissen/forschung-politik/naehe-zur-afd-staatsrechtslehrer-wollen-ulrich-vosgerau-massregeln-110017049.html (PAYWALL)

“Vor mehr als 100 Jahren wurde die elitäre Vereinigung der Staatsrechtslehrer gegründet. Sie ist für Professoren aller politischen Richtungen offen. Nun will man sich von einem Mitglied distanzieren – wegen Nähe zur AfD. […]

Nun haben acht Professoren beantragt, dass die nach Luzern einberufene Mitgliederversammlung einen neuen Punkt in die Tagesordnung aufnimmt. Es geht darum, sich von einem Mitglied zu „distanzieren“. Der Vorschlag liegt der F.A.Z. vor. […]

Die antragstellenden Staatsrechtslehrer schreiben: „Nach unserer Überzeugung hat sich Ulrich Vosgerau in den letzten Jahren zunehmend als Begleiter rechtsextremer Kräfte in Verfassungsfragen gezeigt. In dieser Rolle hat er an dem Treffen des ‚Düsseldorfer Forums‘ am 25. November 2023 in Potsdam teilgenommen, zu dem auch der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner als Redner eingeladen war. Wir distanzieren uns davon, dass ein Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung seine Expertise jenen Kräften zur Verfügung stellt, die dieses Wissen dazu nutzen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne zu unterminieren.“ […]

Nach Informationen der F.A.Z. war zunächst ein Ausschlussantrag gestellt worden. Vereinsrechtsexperten gingen aber wohl davon aus, dies sei, angesichts der Satzungslage, aussichtslos. Man müsse schon eine Randale auf der Jahresversammlung anzetteln oder einen Boykottaufruf gegen den eigenen Verein richten, um einen Ausschluss durchsetzen zu können. Der Vorstand wollte vermutlich das rechtliche Risiko einer gerichtlichen Niederlage nicht eingehen, die ein riesiger Propagandaerfolg für Vosgerau gewesen wäre. […]

Die Verabschiedung des Antrags in Luzern käme einer Aufforderung zum Austritt gleich. Den Gefallen, dieser Aufforderung nachzukommen, wird Vosgerau seinen Kollegen wohl nicht tun. Der F.A.Z. übermittelte er diese Einschätzung seiner Lage: „Die Antragsteller sind in meinen Augen Idioten, die um jeden Preis den ‚Kampf gegen Rechts‘ nun auch in die bislang unabhängige, überparteiliche und nur der Wissenschaftsfreiheit verpflichteten Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer tragen wollen. Wir gehen daher nun auf gerichtliche Auseinandersetzungen zu, die wir durch Öffentlichkeitsarbeit begleiten werden und bei denen die Staatsrechtslehrervereinigung nur verlieren kann, weil sie am Ende dieser Auseinandersetzungen eben nicht mehr als überparteiliche, nur der Wissenschaft verpflichtete Institution gelten können.“

Somit bleibt der Vereinigung wohl nur, zunächst die Satzung zu ändern und zu einem späteren Zeitpunkt das Mitglied auszuschließen. Dass es bei der Vereinigung keine Schutzmechanismen gegen extremistische Mitglieder gibt, also wissenschaftsinterne Entsprechungen zu den Instrumenten der wehrhaften Demokratie, kann überraschen. Gerade Staatsrechtslehrer haben sich in den vergangenen Jahren oft dazu geäußert, wie die freiheitliche Verfassungsordnung vor Angriffen der AfD zu schützen ist. Im Thüringer Landtag war gerade zu beobachten, dass Verfassungsrichter eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung von Abgeordnetenrechten spielen. Ihre eigene Vereinigung betreffend erscheinen die Staatsrechtslehrer dagegen machtlos. Eine Erklärung liegt darin, dass es jahrzehntelang gerade Markenzeichen des Vereins war, alle Verfassungsrechtler zusammenzubringen. Rechtskonservative Positionen gab es schon früher. Man hat sie ausgehalten. Distanzierungen erfolgten durch das bessere wissenschaftliche Argument und nicht durch politische Erklärungen.

Anderseits agiert auch Vosgerau nicht immer ehrlich.

Am 26. August 2024 suggerierte er auf dem Kurznachrichtendienst X, dass das Bundesverfassungsgericht bestimmte Äußerungen getätigt habe, etwa, dass alle Grundrechte unter dem Vorbehalt der Klimaverträglichkeit ständen. Vosgerau signalisierte durch den Gebrauch von Anführungszeichen, dass es sich um wörtliche Zitate handelt. Dieses Unterschieben von Äußerungen und die implizite Behauptung, es handele sich um wörtliche Zitate, war wissenschaftlich höchst unredlich. Solches Verhalten ist geeignet, das Ansehen der Staatsrechtswissenschaft zu schädigen.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. September 2024). Wegen AfD-Nähe: Vereinigung der Staatsrechtslehrer will Ulrich Vosgerau maßregeln. Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12dq1


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Wegen AfD-Nähe: Vereinigung der Staatsrechtslehrer will Ulrich Vosgerau maßregeln“

  1. “Jochen Zenthöfer Ulrich Vosgerau. Staatsrechtslehrer gibt Lehrbefugnis auf”
    ,berichtet J.Z. in der faz.net – Ausgabe vom 3.Oktober 2024 (pay wall)

    https://www.faz.net/aktuell/wissen/forschung-politik/afd-naher-staatsrechtslehrer-ulrich-vosgerau-gibt-lehrbefugnis-auf-110024434.html

    J.Z. (FAZ) berichtet: “Der durch das Potsdamer Treffen ins Gerede geratene Jurist Ulrich Vosgerau, der die AfD und Björn Höcke vertreten hat, legt seine Lehrbefugnis an der Universität nieder.”

    “Seit dem 1. Oktober ist U.V. kein Privatdozent mehr. Der habilitierte Verfassungsrechtler, der als Rechtsanwalt Mandate für die AfD annahm und Björn Höcke vertrat, wird nicht mehr an der Universität zu Köln lehren.”

    Dr. B.D.: “Nach den verfassungsrechtlich skandalösen Vorgängen um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags und die Wahl eines Landtagspräsidenten wie deren verfassungsrechtlichen Begleitumstände erspart sich Vosgerau als Beschäftigtem im öffentlichen Diest damit wie auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung als seinem Dienstherrn ein öffentlich geführtes, seinen fachlichen Ruf als Verfassungsrechtler zusätzlich schwer beschädigendes Disziplinarverfahren, das seine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst der Universität Köln zum Ziel gehabt hätte.”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.