“In einem Rechtsstreit zwischen einem Fotografen und dem gemeinnützigen Verein LAION hat das Landgericht Hamburg zugunsten von LAION entschieden (Az. 310 O 227/23).
Konkret hatte LAION das Bild von der Website einer Bildagentur heruntergeladen, den Bildinhalt mit einer Beschreibung abgeglichen und die URL sowie die Beschreibung in den frei verfügbaren Datensatz “LAION-5B” aufgenommen, der insgesamt 5,85 Milliarden Bild-Text-Paare enthält. Der Fotograf sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte und klagte gegen LAION.
Das Gericht bestätigte zwar, dass der Download und die Verarbeitung des Bildes eine urheberrechtsrelevante Vervielfältigung darstellen. Allerdings sei diese durch die Schrankenregelung für Text und Data-Mining zu Zwecken der nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Forschung (§ 60d UrhG) gerechtfertigt.”
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Klaus Graf (29. September 2024). Landgericht Hamburg weist die Klage eines Fotografen gegen die Verwendung seines Bildes zu KI-Trainingszwecken ab. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12dp2