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Landgericht Düsseldorf untersagt Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Kunstaktion

“VG Bild-Kunst erwirkt einstweilige Verfügung – Fotos verletzen Urheberrechte des Aktionskünstlers.
Teile der Ausstellung »Joseph Beuys: Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet« im Museum Schloss Moyland am Niederrhein müssen aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2009 entfernt werden. Der Fotograf Manfred Tischer hatte die gleichnamige Kunstaktion, die Joseph Beuys 1964 im Düsseldorf ZDF-Landesstudio abgehalten hatte, mit zahlreichen Fotos dokumentiert. Diese insgesamt 21 Aufnahmen sollten ohne Zustimmung des Joseph Beuys Estate, der die Rechte der Erben des 1986 verstorbenen Künstlers hält, in der Ausstellung gezeigt werden.
Unter Wahrnehmung der Rechte des Joseph Beuys Estate hatte die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst daraufhin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes das Ausstellungsverbot für einen Teil der Fotografien erwirkt. ……”

Quelle:
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3638


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (17. Mai 2009). Landgericht Düsseldorf untersagt Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Kunstaktion. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bv4c


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