“Als Nutzer fremder Fotografien, d.h. als Verwerter, ist man verpflichtet, sich umfassend nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen (Prüfungspflicht). Werden Rechte übertragen, so genügt es in aller Regel nicht, sich auf Zusicherungen hinsichtlich des Bestands und Umfangs der Rechte sowie der Übertragungsbefugnis zu verlassen. Vielmehr muss der Verwerter die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen”
Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:
http://archiv.twoday.net/stories/156273535
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. März 2015). Rechtekette überprüfen? Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgbm