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Zwei Handschriftenfunde zu Johannes Reuchlin (1455-1522)

Vorzustellen sind zwei von der Reuchlin-Forschung bislang nicht beachtete Handschriften des 16. Jahrhunderts, von denen die eine verschollen ist und die andere faktisch unzugänglich.

I. Die Übersetzung einer Reuchlin-Rede in der Dokumentensammlung des Dr. Johannes Wolff (1537-1600) in Pommersfelden

Auf die reichhaltige vierbändige Dokumentensammlung Wolffs in der Schlossbibliothek Pommersfelden habe ich letztes Jahr aufmerksam gemacht. Der Katalog von Wilhelm Schonath (Auszug im Internet Archive) verzeichnet zu Cod. 245 als Nr. 11 “Die Pfalz wider die Mönche von Weißenburg” auf Bl. 70r “Oracion Doctor Reichlins ad sanctissimum in causa Papatinatus contra monachos” mit Textanfang “Die wyl selig erwelung deines ampts” und Textende Bl. 83r “vnd also gebeucht ist worden”.

Offenbar handelt es sich um die Übersetzung der lateinischen Rede, die der berühmte Humanist Johannes Reuchlin, damals Jurist in Diensten des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, am 7. August 1498 in Rom vor Papst Alexander VI. hielt, um den pfälzischen Standpunkt im Konflikt mit dem nordelsässischen Benediktinerkloster Weißenburg darzustellen. Der Kurfürst war sogar vom Papst exkommuniziert worden. Die Rede erschien am 1. September 1498 im Druck bei Aldus Manutius in Venedig.

Eine zeitgenössische Übersetzung der Rede war bislang nicht bekannt. Da die Schriftstücke in der Umgebung des Texts aus der Zeit um 1480 stammen, wird man an eine zeitnahe Abfassung denken dürfen. Der Kontext amtlicher Schreiben aus dem späten 15. Jahrhundert legt eine Überlieferung (oder Entstehung?) in der pfälzischen Kanzlei nahe.

Gern würde ich Näheres über den Text mitteilen, aber das würde wohl mindestens 700 Euro kosten. Benedicta Schönborn, Kurator der Kunstsammlungen Graf von Schönborn, teilte im Namen der Gemeinnützigen (!) Stiftung Schloss Weissenstein in Pommersfelden mir im Januar 2024 mit, dass einzelne Reproduktionen nicht möglich seien, sondern lediglich ein Gesamtdigitalisat der Handschrift. Früher konnte man Handschriften in der Staatsbibliothek Bamberg benutzen und Reproduktionen dort erhalten. Auch eine persönliche Einsichtnahme wurde verweigert – ein Skandal, an dem die Bayerische Staatsbibliothek, die ja ohne weiteres mit dem allzu gierigen Adelshaus Kontakt aufnehmen könnte, nichts zu ändern gewillt ist.

Eine mehrseitige Interpretation der Rede, für die keine moderne wissenschaftliche Edition vorliegt, legte Udo Friedrich vor: Johannes Reuchlin am Heidelberger Hof. poeta, orator, paedagogus. In: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit (1998), S. 163-185, hier S. 171-177. Markus Rafael Ackermann: Der Jurist Johannes Reuchlin (1455–1522) (1999), S. 91-95 ging ebenfalls auf sie ein. Kurz erwähnt wurde sie von Jan-Hendryk de Boer: Unerwartete Absichten – Genealogie des Reuchlinkonflikts (2016), S. 584f. (Auszug GBS). Eine Monographie zum Weißenburger Handel verfasste als Greifswalder Dissertation Eduard Krause: Der Weißenburger Handel (1480-1505) (1889, GBS).

Reuchlin dürfte die meisten Exemplare des venezianischen Drucks mit nach Deutschland genommen haben.1 Abgesehen von einem Exemplar im texanischen Austin sind nämlich nur vier Standorte, alle im deutschsprachigen Raum, bekannt: ULB Darmstadt, BSB München (Digitalisat), WLB Stuttgart (Digitalisat) und ZB Zürich (GW M37878).2

Reuchlins Freunde rühmten das Prosastück. Jakob Questenberg schmeichelte Reuchlin mit den Worten, die Rede verdiene es, wegen ihrer Eleganz und Würde auf der ganzen Welt gelesen zu werden (Johannes Reuchlin Briefwechsel 1, 1999, S. 300). Der württembergische Rat Petrus Jakobi wünschte sich eine Abschrift von Reuchlins Hand (ebd., S. 302f.). Von den Abschriften, die offenbar zirkulierten, ist eine in einer Palatina-Handschrift des Vatikans erhalten geblieben (um 1500 nachgetragen im Pal. lat. 692, Bl. 415r-420r, Digitalisat UB Heidelberg; Beschreibung). Der Verfasser hielt sie ebenfalls für gelungen und ließ sie in seiner Briefsammlung “Illustrium virorum epistolae” (1519) erneut abdrucken (GBS).

II. Eine nach 1511 entstandene kurze Schrift gegen Johannes Reuchlin “Magnanimitas Joannis Reuchlin” (ehemals im Besitz des Antiquariats Martin Breslauer)

Eigentlich müsste Walther Ludwig als Mitverfasser dieses Abschnitts genannt werden, denn fast alles, was ich zum Inhalt mitteilen kann, beruht auf seiner großzügigen Hilfe. Hier geht es nur um einen ersten Hinweis; eine genauere Analyse wäre wünschenswert.

Der Text auf fünf Blättern aus den Besitz des Antiquars Martin Breslauer ist nur durch eine vollständige Abschrift (undatiert, wohl 1915 oder 1916) durch Fritz Behrend erhalten geblieben, die sich heute im Handschriftenarchiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften befindet (PDF). Was ich an Sekundärliteratur ermitteln konnte, lediglich zwei kurze Nennungen, charakterisiert das Werklein falsch. Vermutlich gehörte das Stück dem Reuchlin-Forscher Ludwig Geiger, denn in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen (1880 I, S. 156f., GBS) schreibt dieser, möglicherweise sei der Zasius-Freund Heinrich Kolher “Verfasser einer jedenfalls dem Wimphelingschen Kreis angehörigen Schutzschrift für Reuchlin: Magnanimitas Reuchlin, von der ich eine Handschrift besitze”. In der Sitzung der Berliner Akademie vom 27. Januar 1916 wurde kurz auf die Handschriftenbestände eingegangen, die der Antiquar Breslauer dem Archivar (Behrend) des Projekts für die Inventarisation der deutschen Handschriften des Mittelalters vorlegte (Sitzungsberichte 1916 I, S. 144, Internet Archive): “Nähere Untersuchung verdient ein als ‘Magnanimitas Reuchlini’ bezeichnetes, mehrere Seiten umfassendes Schreiben (Anfang des 16. Jahrhunderts), in dem wie zur Rache für die ‘Epistolae obscurorum virorum’ ein Dominikaner (?) unter dem Schein der Freundschaft den berühmten Humanisten verspottet”.

Die Schrift ist weder eine Schutzschrift für Reuchlin noch eine Spottschrift auf ihn, sondern eine ernste Verurteilung seiner theologischen Position. Ohne theologisch-kanonistische Kenntnisse kann jede Interpretation nur oberflächlich bleiben. Die Ausführungen haben keine klare Struktur. Der Titel beginnt “Die Großherzigkeit des Johannes Reuchlin gegen Viehdiebe” (Viehdiebe meint Anhänger Reuchlins) und wendet sich gegen die Verfälschung des Decretum Gratiani. Am Ende heißt es, dass Reuchlin andere ungestraft verletze. Genannt werden eine ganze Reihe von verstorbenen Theologen, die, wenn sie noch lebten bzw. ins Leben zurückkehren würden, Reuchlin zurechtweisen würden. Als verstorben genannt wird der Speyerer Dompropst Georg von Gemmingen. Dieser starb 1511 (Oberdeutsche Personendatenbank, RAG). Da der Judenbücherstreit nicht vorkommt und auch nicht auf die Epistolae obscurorum virorum (1515/17) angespielt wird, ist die Schrift vermutlich 1511 oder bald danach entstanden. Die Nennung deutscher Theologen weist auf Deutschland als Entstehungsraum, während man für die Zugehörigkeit des Autors zum Mönchsstand die Kritik an Reuchlins Zitat des 12. Briefs des 4. Buches des Joannes Antonius Campanus, der sich scharf gegen einen Monachus wendet, ins Feld führen könnte (von Ludwig benutzte Ausgabe der Epistolae: Leipzig 1707, S. 226f., MDZ). Kritisiert werden außerdem Erasmus-Zitate (Encomium Moriae und Enchiridion militis Christiani). Geigers Hinweis auf Heinrich Kolher bezieht sich auf die Nennung des Freiburger Pfarrers Heinrich Kohler (“Heinricum Cholhernn”). Der graduierte Jurist ist in der Oberdeutschen Personendatenbank und dem RAG verzeichnet und wahrscheinlich nicht der Verfasser des Texts, denn Geigers Zuschreibung wurde nicht begründet.

29.12.2024 Zwei wichtige Hinweise werden Dr. Matthias Dall`Asta (Heidelberg) verdankt.

Auf S. 6 heißt es: “Si prodeant curati Esslingenses, si Phorcenses, si ceteri integerrimi ecclesiarum rectores, o quantas afferre possent in medium insidias atque tentationes?” Dies deutet auf Verbindungen des Autors nach Esslingen und Pforzheim.

Zu den “Viehdieben” vermutet er, “dass es sich um eine von Jakob Wimpfeling (!) als vorsätzliche, “diebische” Verfälschung angeprangerte Lesart einer Stelle im Decretum Gratiani handelt, an der in den zeitgenössischen Ausgaben statt des Namens “Juvencus” der Name “Vincentius” stand. Otto Herding geht in einem Beitrag von 1973 auf diese Stelle ein”. Online Freidok S. 146f. Dall`Asta; “Spannend finde ich, dass Ludwig Geiger mit seiner vagen Verortung im “Wimphelingschen Kreis” durchaus den richtigen “Riecher” gehabt zu haben scheint. Wie Herding ausführt geht es in der Decretum-Stelle um das sog. Decretum Gelasianum de libris recipiendis et non rectipiendis, auf das auch Reuchlin im Widmungsbrief zu den Rudimenta Hebraica an einer interessanten Stelle zu sprechen kommt: “At gravius insurgent (credo) invidi contra dictionarium nostrum, in quo multorum frequenter interpretationes taxantur. Proh scelus, exclamabunt, nihil indignius patrum memoria, nihil admissum crudelius, cum ille homo audacissimus tot et tam sanctos viros divino spiritu afflatos labefactare contendat. Hieronymi beatissimi scriptura Gelasio papa teste recepta est in ecclesia, venerabilis pater Nicolaus de Lyra, ordinarius expositor bibliae, omnibus Christi fidelibus vir integerrimus probatur. Iamiam exortus est aliquis fumulus, qui plurimis in locis illos imperite transtulisse notet” (vgl. RBW [Reuchlin Briefwechsel], Bd. 2, Nr. 138, S. 42 f. mit Anm. 64 auf S. 52). In dem Dekret geht es um die die Anerkennung der Schriften von Kirchenvätern und die Verwerfung apokrypher und häretischer Schriften, was auf den Inhalt der “Magnanimitas Joannis Reuchlin” ja im Grunde recht gut passt! Auf Wimpfelings Urteile über die gegen Ende der “Magnanimitas” erwähnte “Moria” des Erasmus geht Herding, a.a.O., auf S. 140-150 ein. Im Zentrum steht dabei die Straßburger “Moria”-Ausgabe von 1511, was gut zu Ihrem Datierungsansatz passt!”

#forschung #fnzhss

  1. So Peter Amelung: Bemerkungen zu zwei Italienischen Inkunabeln (Hain 4942 und Hain 13883). In: Miscellanea Lamberto Donati (1969), S. 1-9, hier S. 6-9. Aus einem einzigen kurzen Wort (“quasi”) paläographisch abzuleiten, Reuchlin selbst habe die Korrektur vorgenommen, geht zu weit. Geri della Rocca del Candal in: Printing and Misprinting (2023), S. 159f. (Auszug GBS) hält die korrigierende Hand für die des Manutius, denkt aber auch an einen Auftragsdruck. []
  2. Bei den im GW-Manuskript registrierten Exemplaren in Budapest handelt es sich wohl um einen Irrtum, so Falk Eisermann, dem ich für seine Unterstützung danke. []

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Klaus Graf (8. Oktober 2024). Zwei Handschriftenfunde zu Johannes Reuchlin (1455-1522). Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12fnk


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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