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Einräumung eines Nutzungsrechts für eine noch unbekannte Nutzungsart vor 1966

Urteil des Oberlandesgerichts Köln

vom 9. Januar 2009 – 6 U 86/08 – nicht rechtskräftig

Grundsätzlich war die Einräumung eines Nutzungsrechts für eine noch unbekannte Nutzungsart in Verträgen vor 1966 zwar möglich, da es bis dahin eine Vorschrift wie den von 1966 bis 2007 geltenden § 31 Abs. 4 UrhG nicht gab. Die Zweckübertragungstheorie stand einer solchen Einräumung jedoch regelmäßig entgegen (Leitsatz: ZUM).

Volltext:
http://openjur.de/u/30525-6_u_86-08.html

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5393192


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Mai 2009). Einräumung eines Nutzungsrechts für eine noch unbekannte Nutzungsart vor 1966. Archivalia. Abgerufen am 22. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/bv26


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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