Denkbar klar formuliert Fournier von der DFG, dass es bei der DFG-Forderung nach Open Access nur um eine mehr oder minder wertlose unverbindliche Empfehlung, nicht etwa um ein Funder-Mandat handelt:
“Eine derartige Verpflichtung existiert nicht. Im genauen Wortlaut der Open-Access-Richtlinie der DFG heißt es, die DFG ‘legt Wert darauf’, dass Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital im Open Access publiziert werden. Sie merken schon am Wortlaut ‘legt wert darauf’, dass hier keine Rede von einer Verpflichtung sein kann. Es gibt keinen Zwang zur Open Access Publikation.”
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/969357
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Mai 2009). Zahnlose DFG-Empfehlung zu Open Access. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bv1c
Also heißt “legt Wert darauf” eigentlich “legt keinen Wert darauf”? Wenn die DFG ihre eigenen Forderungen schon ausdrücklich als derartige Dampfplauderei entlarvt, dann soll sich doch bitte auch Wert darauf legen, keine Steuergelder zu verwenden.
Sehr richtig Zum Vergleich die Schweizer “Weisung”:
?p=27222
Österreichischer Wissenschaftsfond
?p=25761