Jüngst verlangte der Pflichtverteidiger eines Rechtsradikalen im Prozess um den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke eine Pauschgebühr, weil er mehr als gewöhnlich arbeiten musste. Der Antrag wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgelehnt.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000959
Begründet hatte der Pflichtverteidiger sein Begehren unter anderem damit, dass er das Urteil im Mordfall von Außenminister Walther Rathenau habe besorgen müssen. Dieses sei „in keinem gängigen Archiv aufbewahrt“. Eine Kollegin habe das Urteil des „Reichsgerichts“, erklärte der Pflichtverteidiger, „nach mehreren Tagen Arbeitsaufwand dann aufgefunden.“
In der fachjuristischen Presse stößt die Ablehnung der Pauschgebühr auf Unverständnis. So schreibt Detlef Burhoff, sowohl in AGS 2024, 262ff., als auch in seinem Blog: „Warum dieses Verfahren nicht im Hinblick auf die vom Pflichtverteidiger geltend gemachten rechtlichen Probleme und des Ermittelns der alten Rechtsprechung ‚besonders schwierig‘ gewesen sein soll, ist nicht nachvollziehbar.“
https://blog.burhoff.de/2024/04/pauschgebuehr-ii-2/
Doch ist das Rathenau-Urteil tatsächlich nicht auffindbar?
Wir stellen die Aufgabe dem Frankfurter Rechtsprofessor Roland Schimmel, der mit Christian Schäfer im Oktober ein neues Buch unter dem Titel „Juristische Recherche – analog und digital; Informationen beschaffen, bewerten und dokumentieren“ bei utb veröffentlichen wird.
https://www.utb.de/doi/book/10.36198/9783838562728
Das Rathenau-Urteil findet sich, das hatten wir zuvor geprüft, weder in einschlägigen Aufsätzen, die wir im Netz finden, noch ist es in digitalen Lexikoneinträgen verlinkt. Auch das Bundesarchiv stellt kein Digitalisat zur Verfügung. Wie lange wird Schimmel benötigen, das Urteil zu finden? Müssen wir ihm Fahrtkosten erstatten? Doch schon nach fünf Minuten schreibt der Buchautor zurück: Gefunden! Er sendet zugleich einen Link zum Landesarchiv Baden-Württemberg. Dort findet sich das Urteil StGH zum Schutze der Republik, 24.10.1922 – St.P.R. 6/22 – 12 J. 468 und 469/1922.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3954464-19
Die richtige Suche ist entscheidend
Schimmels Methode: Er hat bei Google nicht nach „Rathenau Urteil“ gesucht, sondern einen Täternamen in die Suchmaschine eingegeben. „Urteil gegen Ernst Werner Techow“, lautete seine Suchzeile. Der erste Treffer führt direkt zum Ziel. Wofür der Pflichtverteidiger mehrere Tage brauchte, lässt also sich in wenigen Minuten finden. Man muss indes erkennen, dass das damals urteilende Gericht nicht das „Reichsgericht“ war, wie der Pflichtverteidiger angibt, sondern der 1922 errichtete „Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik“. Das ist indes vielerorts nachlesbar. Allerdings gibt es keine amtliche Entscheidungssammlung des Gerichts. Das Original des Urteils liegt im Russischen Staatlichen Militärarchiv (zasm), wohin man momentan nicht gerne reist, wenn man nicht gerade die Namen Wagenknecht oder Weidel trägt. Doch auf das Landesarchiv Baden-Württemberg ist Verlass.
„Für die Recherche nach aktuellen Fachinformationen sind die kostenpflichtigen Datenbanken oft unschlagbar“, sagt Schimmel: „Aber bei historischen Texten stößt man leicht an die Grenzen der Retrodigitalisierung. Und bei Fragen wie der nach dem Urteil im Rathenau-Mordprozess braucht es ein wenig trial and error, wenn die Archive auf den ersten Blick nichts hergeben.“ Da hat der Pflichtverteidiger wohl nicht genug trial and error betrieben, trotz mehrtägiger Recherche. Dass er dann ein falsches Gericht angibt, das den Rathenau-Fall angeblich entschieden hat, lässt zudem daran zweifeln, ob das Urteil wirklich in seinen Händen oder den Händen der Kollegin lag. Womöglich wurde ihm der geforderte Zusatzbetrag ganz nachvollziehbar nicht gewährt.
Vor wenigen Tagen hat das Portal dejure.org das Urteil in seinen Bestand aufgenommen.
Kommende Anwälte werden es leichter haben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
jzenthoefer (12. September 2024). Anwalt brauchte mehrere Tage und will Geld vom Staat – Professor findet Rathenau-Urteil in fünf Minuten. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12aig
Betriebswirtschaftlich exakt und präzise bewertet.
Der Prozess gegen die Mörder von Walther Rathenau
https://archivalia.hypotheses.org/149632
„Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner Techow (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin Kern und Hermann Fischer saßen, überholt. Kern und Fischer schossen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustriellen Johann und Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitglieder der Brigade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, geliefert.
Der angebliche Leutnant Willy Günther (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutschnationalen Jugendbundes.
Auf einem »Nestabend« dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: »Lieber Günther« und: »mit herzlichem Gru?. Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd Techow (16 Jahre). Der ehemalige Kadett Ernst v. Salomon (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Waldemar Niedrig (22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte. Das Auto stand in Berlin bei den Garagenbesitzern Schütt und Diestel.
Nach der Tat erzählte Techow ihnen: »Die Sache hat geklappt. Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Geld aus.« Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.
Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. Juli auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm Stein von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoß sich selbst.
Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklagten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden.
Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Niedrig und von Salomon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mittäterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsanwalt Dr. Ebermayer.)
Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Beihilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Verfahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolfgang Dietrich, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffenlager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther Brandt sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Primaner Stubenrauch, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)“
Quellen:
E. J. GUMBEL: VIER JAHRE POLITISCHER MORD, VERLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT; BERLIN-FICHTENAU 1922, S. 72
The Project Gutenberg eBook of Vier Jahre politischer Mord, By Gumbel, E. J
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https://www.gutenberg.org/files/39667/39667-h/39667-h.htm
Neuere Literatur:
Thomas Hüetlin: Berlin, 24. Juni 1922. Der Rathenaumord und der Beginn des rechten Terrors in Deutschland, Kiepenheuer & Witsch, Köln 2022.
Martin Sabrow: Der Rathenaumord und die deutsche Gegenrevolution, Wallstein Verlag, Göttingen 2022
Mich würde interessieren, was der Kollege aus dem Urteil von 1922 entnehmen konnte, was für seinen Prozess hilfreich war.
Aber die Lehre ist wieder einmal: Keine Mandate annehmen, bei denen der Mandant nicht nach Zeitaufwand bezahlt. Und eine Pflichtverteidigung, wenn irgendwie möglich, nach § 49 II i.V.m. § 48 II BRAO ablehnen.
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