Es lebe das Beiwerk!
Siehe hier:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=fototapete
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. September 2024). BGH: Abbildungen von Fototapeten verletzen keine Urheberrechte. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12a8h