http://www.dwdl.de/story/21201/liebesalarm__co_wdr_stutzt_webangebot
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/hinweis.phtml?gebiet=01.07
Es lebe die kommerzielle kostenpflichtige Konkurrenz! Man kann nur hoffen, dass es freien Anbietern wie http://openjur.de gelingt, die Lücke zu füllen.
Der Rundfunkstaatsvertrag schwächt entschieden die Informationsfreiheit. Was von Gebührengeldern bezahlt wird, muss Open Access bereitstehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Mai 2009). Kostenfreie Urteilsdatenbank des ARD Ratgeber Recht vom Netz genommen. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/buzr