Die miesen Geschäfte der Juris GmbH

http://blog.vergaberecht.cc/2009-04-27/vertragsverletzungsverfahren-fur-brd

Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Die meisten Bundesländer haben im Jahre 2006 Aufträge über Datenbankdienste (vgl. Justizportal NRW) an Juris vergeben.
Die Bundesregierung meint, dass eine Ausschreibung der Aufträge deshalb unterbleiben dürfe, weil es keine, mit der Juris-Datenbkank vergleichbare Dienstleister auf dem Markt gebe.
Hiergegen wendet sich die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass die Aufträge über Datenbankdienste nicht ohne vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erfolgen dürfe.
Infolgedessen hat die Kommission am 14.04.09 den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

Absolut nicht überzeugend ist der Aufsatz von Radke, Hilgert, Mardorf: Die Beschaffung von juristischen Datenbanken als Vergabeproblem, in: NVwZ 2008 Heft 10, S. 107 ff.

Bereits am 5. November 2002 geißelte ich in netbib das schamlose Juris-Monopol:

http://log.netbib.de/archives/2002/11/05/freie-rechtsprechung-fr-freie-brger

Siehe auch Bohne: Die Informationsfreiheit und der Anspruch von Datenbankbetreibern auf Zugang zu Gerichtsentscheidungen, in: NVwZ 2007 Heft 6 S. 656 ff., hier S. 659
Die Gerichtsverwaltungen haben die Entscheidungen sowohl zur Erfüllung ihrer der Öffentlichkeit gegenüber bestehenden Pflicht in eine herausgabefähige Fassung zu bringen, als auch für die Juris-Datenbank zu bearbeiten. Allein die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils für Juris kann kein hinreichendes Kriterium einer Besserstellung bei gleichzeitig geringem Aufwand einer Gleichbehandlung sein. Andere Betreiber von juristischen Datenbanken haben somit einen Anspruch auf gleichzeitige Belieferung mit Entscheidungen.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „Die miesen Geschäfte der Juris GmbH“

  1. juris Die Praxis der Informationsversorgung an juris ist durchaus überdenkenswert. Andererseits werden so alle wichtigen juristischen Fachinformationen in einer Datenbank zusammengeführt, womit juristische Fragestellungen durch die User möglichst umfassend beantwortet werden können.

    Juris ist nun einmal das Nonplusultra in Sachen juristischer Fachinformation. Es gibt KEINE UMFASSENDERE DATENBANK! Was die Europ. Kommission fordert ist blanke Paragraphenreiterei. Wozu soll der verwaltungstechnische und damit finanzielle Aufwand betrieben werden, ein womöglich noch euorpaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen, bei dem die sich beteiligten Firmen ebenfalls den, für die Ausschreibungsteilnehmer exorbitanten Aufwand fürs Angebot betreiben, wenn faktisch klar ist wer den Auftrag bekommt. Letzteres lässt völlig rechtskonform über die Leistungsbeschreibung steuern, die dann eben solche fachlichen Anforderungen stellt, die faktisch nur juris erfüllen kann. Die Unternehmen, die dann zwar die formalen Kriterien erfüllen werden dann über die Fachkunde herausgeprüft. Es freut sich vielleicht noch die Vergabekammer, weil sie kurzfristig etwas zu tun bekommt, am Ausschreibungsergebnis wird sich nichts ändern. Und wozu das Ganze? Damit Brüssel irgendwie seine Existenzberechtigung nachweist!

    Der Aufwand in Ausschreibungen soll gemacht werden wo`s sinnvoll ist, aber genau aufgrund einer überbordenden Bürokratie und einem Verständnis a`la “Es muss so sein weil`s so sein muss und der (Schein-)Objektivität Genüge zu tun ist…”. Auch wenn hierüber wieder der Streit losbricht, die eigene Praxis zeigte es: Wenn die öffentliche Hand weiß, wenn sie für einen Auftrag haben will, dann bekommt sie den auch, egal ob Ausschreibung oder nicht. Scheitert die Ausschreibung liegt`s an der Unfähigkeit, die Rahmenbedingungen wasserdicht zu formulieren. Genau aus diesem Grund kann man sich aber auch das Schmierentheater Ausschreibung sparen, zumal es auch für die beteiligten Firmen wenig spaßig ist die Angebote zu erstellen und eigentlich zu wissen wer den Auftrag bekommt.

    Das Vergabewesen ist insofern nicht viel mehr als eien riesig Jobmaschine für Juristen und Berater – in Fällen wie juris, wo kein anderer Anbieter eine derartige Informationsfülle und -tiefe bieten kann – sprich ein Anbieter faktisch ein Alleinstellungsmerkmal besitzt, kann man sich die Ausschreibung im Sinne einer sinnvollen Verwendung öffentlicher Gelder sparen.

    PS: Selbst wenn Rechtsinformationen frei zur Verfügung stehen, wird juris Alleinstellungsmerkmale haben, denn es gibt faktisch kaum einen, der eine derartige Erfahrung in der öV sowie der entspr. Aufbereitung juristischer Informationen vorweisen kann. Insofern ist auch in diesem Fall der Ausgang der Ausschreibung vorprogrammiert.

    Nur um irgendwelche scheinbaren Gerechtigkeitsansprüche sicherzustellen, sollten öffentliche Gelder nicht zum Fenster hinausgeworfen werden – doch genau das passiert bei einer von der Europ. Kommission geforderten Ausschreibung. Lang lebe die EU-Bürokratie!

    Das die Alleinstellung von juris durch den Hintergrund als vormal öffentliche Institution zustandekam kann kritisch gesehen werden – nur Himmel, dann verstaatlicht man juris halt wieder!

  2. Wo wir gerade beim Thema sind… …wie kommt es eigentlich, dass Juris in vielen Bundesländern das Landesrechtportal zur Verfügung stellt, die Gesetze via google schwer zu finden sind und die Startseiten im Text folgendes haben: “”? z.b. beim Landesrecht Baden-Würtemberg.

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