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Gericht tritt Transparenz mit Füßen

“Me­di­en­ver­tre­ter ha­ben kei­nen An­spruch auf Her­aus­gabe ei­nes nicht rechts­kräf­ti­gen Straf­ur­teils. Das Thü­rin­ger Ober­lan­des­ge­richt ent­schied jetzt in ei­nem Eil­ver­fah­ren, dass das Land­ge­richt Mei­nin­gen nicht ver­pflich­tet sei, eine an­ony­mi­sierte Ko­pie des er­gan­ge­nen Straf­ur­teils ge­gen den frü­he­ren Thü­rin­ger In­nen­mi­nis­ter Chris­tian K. an Me­di­en­ver­tre­ter her­aus­zu­ge­ben, da so­wohl der An­ge­klagte als auch die Staats­an­walt­schaft Re­vi­sion ge­gen das Ur­teil ein­ge­legt hatten.”

http://www.strafakte.de/rechtsprechung/keine-herausgabe-strafurteil-presse-nicht-rechtskraeftig


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. März 2015). Gericht tritt Transparenz mit Füßen. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bgax


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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