“Medienvertreter haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils. Das Thüringer Oberlandesgericht entschied jetzt in einem Eilverfahren, dass das Landgericht Meiningen nicht verpflichtet sei, eine anonymisierte Kopie des ergangenen Strafurteils gegen den früheren Thüringer Innenminister Christian K. an Medienvertreter herauszugeben, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt hatten.”
http://www.strafakte.de/rechtsprechung/keine-herausgabe-strafurteil-presse-nicht-rechtskraeftig
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Klaus Graf (17. März 2015). Gericht tritt Transparenz mit Füßen. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bgax