http://www.sueddeutsche.de/bayern/532/471076/text
Hausnummern sind ein traditionelles Ordnungsmerkmal für die bauliche Struktur unserer Städte. Sie unkenntlich zu machen, bedeutet nichts anderes als Zensur von Geoinformation. Die Verknüpfung von ganzer Hausansicht und Hausnummer ist grundsätzlich kein schützenswertes personenbezogenes Datum. Alles, was in dieser Welt auf Gegenstände sich bezieht, bezieht sich mehr oder minder indirekt auf Personen. Zur Informationsfreiheit gehört aber die Dokumentation der gegenständlichen Welt.
1999 entschied das VG Karlsruhe:
Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20000005.htm
Siehe in Archivalia:
?s=streetview
Weitere hysterische Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2009). Google-Street-View-Hysterie. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/buwr
Historischer Bezug s.: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5746578/