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Bundesverfassungsgericht nimmt Klage auf Entfernung der Wittenberger Judensau nicht zur Entscheidung an

“Seit mehr als fünf Jahren versucht Michael Düllmann auf dem Rechtsweg, eine antisemitisch diffamierende Skulptur aus der Wittenberger Stadtkirche entfernen zu lassen – nun scheiterte er auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Karlsruher Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung an (Az. 1 BvR 1597/22).”

https://lomazoma.com/beleidigung-von-skulptur-in-wittenberg-judensau-klage-scheitert-in-karlsruhe-politik/

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-08/stadtkirche-wittenberg-relief-judensau-streit-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte

Exklusiv Wortlaut des Beschlusses https://archivalia.hypotheses.org/files/2024/08/Beschluss_wittebnberg_bverfg.pdf

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=judensau

Danke an WHD.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. August 2024). Bundesverfassungsgericht nimmt Klage auf Entfernung der Wittenberger Judensau nicht zur Entscheidung an. Archivalia. Abgerufen am 8. November 2025 von https://doi.org/10.58079/1273e


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht nimmt Klage auf Entfernung der Wittenberger Judensau nicht zur Entscheidung an“

    1. I.
      Aufklärer sind keine Querulanten

      Quelle:
      https://www.sueddeutsche.de/politik/ns-vergangenheit-des-auswaertigen-amtes-aufklaerer-sind-keine-querulanten-1.1035014

      II.
      Nörgler und Querulanten aus Sicht der Justiz

      >>Unter dem barocken Titel “Bekanntmachung der Kommission – Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt”
      erklärt die Europäische Kommission beispielsweise, dass “wiederholte Eingriffe in normale Interaktionen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, etwas zu tun oder zu unterlassen (d. h. ‘Nörgeln’)”, möglicherweise als ein “Dark Pattern” in bestimmten Feldern digitalen Geschäftsverkehrs verboten bzw. ausdrücklich verbotenen “Dark Patterns” gleichzustellen seien.
      Bedenkt man, dass vor 60 Jahren noch nicht einmal zwischen dem OLG Köln und dem BGH klar war, ob lebenslustige Frauen aus dem Rheinland ihren Gatten die Socken zu stopfen hatten bzw. wie nachhaltig letztere nörgeln durften, wenn sie es unterließen, ist es schon ambitioniert, dass der europäische Gesetzgeber “Nörgeln” als “wiederholte Eingriffe in normale Interaktionen” definieren möchte. <<

      Quelle:
      https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/kritik-noergeln-querulanten-bgh-rechtsgeschichte-justiz

  1. Vernichtende Schlappe für notorischen Querulanten: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerdeführer in die Schranken – siehe dazu die von der dpa verfasste Darstellung des Sachverhalts:

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/streit-um-judensau-kl%C3%A4ger-will-vor-europ%C3%A4isches-gericht/ar-AA1pmoEK

    Dem Wortlaut des vom Admin Dr. Graf exklusiv verlnkten Beschlusses der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 2024 ist zu entnehmen:

    1.”Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.”

    2. “Von einer Begründung wird nach §93 d Ab. 1 Satz 3B VergGG abgesehen.”

    3. “Diese Entscheidung ist unanfechtbar.”

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Beschluß klar gestellt, dass es sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer juristischen Posse herabwürdigen lässt. Und zugleich hat die den Beschwerdeführer vertretende Anwaltskanzlei mit dieser jurustischen Abfuhr auf der ganzen Linie einen schweren, kaum wieder vollständig zu reparierenden Imageschaden erlitten. – Von wem werden eigentlich in Wirklichkeit die aufgelaufenen hohen Kosten des gesamten bisherigen Verfahrens durch die bisher durchlaufenen Gerichtsinstanzen (Honorare, Gebühren etc.) bezahlt? Denn die Gerichtsbarkeit ist kein kostenloser Selbstbedienungsladen.

  2. >>Die Diskussion um die Schmähplastik ist also weit mehr als nur ein Rechtsstreit. Sie weckt die Frage nach der Verantwortung gegenüber einer Vergangenheit, von der viele glauben, dass sie vollständig anerkannt und verarbeitet werden müsste. Kunst, die verletzt, sollte im öffentlichen Raum nicht geduldet werden, könnte das Leitmotiv der künftigen juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung sein.
    ……
    Im Kontext der deutschen Nachkriegsgeschichte und des Holocaust ist die Diskussion um solche historischen Artefakte besonders sensibel. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Erbe, in dem antisemitische Symbole weiterhin präsent sind, führt zu tiefen gesellschaftlichen Spannungen und ethischen Fragen. Hierbei ist die Balance zwischen der Bewahrung von Geschichte und dem Schutz der Menschenwürde von zentraler Bedeutung. Viele sehen in der Erhaltung solcher Werke eine Möglichkeit zur Aufklärung und Beitrag zur Erinnerungsarbeit.
    ……
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine breite Diskussion in der Gesellschaft ausgelöst. Viele Menschen und Organisationen äußern sich kritisch zu der Thematik und fordern eine umfassende Auseinandersetzung mit solchen Symbolen. Verschiedene jüdische Organisationen, Menschenrechtsvereine und Kulturschaffende plädieren für die vollständige Entfernung der Schmähplastik, da sie eine anhaltende Verletzung der Menschenwürde darstellt.

    Auf der anderen Seite argumentieren einige Historiker und Kunstexperten, dass solche Werke als Teil der historischen Aufarbeitung nicht einfach verschwinden sollten. Sie sind der Meinung, dass der öffentliche Kontext und die gezielte Aufklärung über die Inhalte und deren historische Bedeutung wichtiger sind als die bloße Entfernung. <<

    Quelle:
    https://nachrichten.ag/deutschland/bundesverfassungsgericht-weist-klage-gegen-antisemitische-plastik-ab/

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