Aus dem Editorial der Titanic Juni 2009:
Im sogenannten “Google-Settlement” sollen deutsche Schriftsteller und Journalisten dazu gezwungen werden, dem ausländischen Unternehmen all ihre Bücher, Gedanken und Träume zu verkaufen. Gegenleistung: zwanzig Euro oder einmal Arschlecken (um es überspitzt zu sagen). Ein Vergleich zu den umstrittenen Arisierungen im Dritten Reich bietet sich an: Hier wie da wird gegen die Menschenrechte verstoßen, müssen sich Menschen unter Wert verkaufen. Und wer sich nicht legal ausrauben läßt, den werden “die Texträuber der Internet tauschbörse Pirate Bay” (Sandra Kegel, FAZ vom 25.04.09 [Link]) schon über die Planke laufen lassen. Das Geschäft mit illegal heruntergeladenen Sandra-Kegel-Leitartikeln blüht. Es geht um Geld. Viel Geld.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Juni 2009). Titanic: Google Book Settlement verstößt gegen Menschenrechte. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/buv1