http://www.knastblog.de/index.php/2009/06/18/gefangenpost-in-sutterlin-darf-nicht-gestoppt-werden
Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt – geschrieben sind.
Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz).
Der Strafsenat stellt fest, dass in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften existieren, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden sei. Die Sütterlinschrift könne, auch wenn sie nicht mehr in den Schulen gelehrt wird, nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Juni 2009). Sütterlinschrift gilt Gericht nicht als unverständlich. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/busj
Recht vielen Dank für das berührte Thema! Mein Sohn schreibt ja seine Doktorarbeit, hat im Archiv interessante Kaufverträge entdeckt https://www.klug-kurrentlesehilfe.at/de/dienstleistung/sütterlinschrift-übersetzung/ Dank der fachlichen Übersetzung der Schütterlinschrift hat er wichtige Tatsachen im spätmittelalterlichen Recht festgestellt. Danke für fachliche Unterstützung!