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Sütterlinschrift gilt Gericht nicht als unverständlich

http://www.knastblog.de/index.php/2009/06/18/gefangenpost-in-sutterlin-darf-nicht-gestoppt-werden

Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt – geschrieben sind.

Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz).

Der Strafsenat stellt fest, dass in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften existieren, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden sei. Die Sütterlinschrift könne, auch wenn sie nicht mehr in den Schulen gelehrt wird, nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Juni 2009). Sütterlinschrift gilt Gericht nicht als unverständlich. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/busj


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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