Das Landgericht Köln hat die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten im Zusammenhang mit dem Einsturz des historischen Archivs der Stadt Köln vorläufig eingestellt. Die Beschuldigten müssen Geldstrafen in Höhe von 5.000 bzw. 2.000 Euro zahlen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben dem zugestimmt, teilte das Landgericht Köln am Dienstag mit. Wenn die Angeklagten die Geldauflagen erfüllen, werden die Verfahren endgültig eingestellt und eine erneute Hauptverhandlung entfällt, so das Gericht weiter.
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Klaus Graf (7. August 2024). Kölner Stadtarchiv-Einsturz 2009: Strafverfahren werden eingestellt. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/1258f