Sagt das OVG Schleswig in einer Entscheidung zur Veröffentlichung der Namen von Agrarsubventionsempfängern.
Dem stimme ich zu.
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Klaus Graf (21. Juni 2009). Veröffentlichung im Internet ist kein stärkerer Grundrechtseingriff als anderweitige Veröffentlichung. Archivalia. Abgerufen am 18. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/burr