Kommentar im neuen Blog des RA Thorsten Feldmann:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Juni 2009). BGH: Bewertungsportal Spickmich zulässig. Archivalia. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bur2
Ein Gedanke zu „BGH: Bewertungsportal Spickmich zulässig“