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Ein Kriminalfall aus dem Jahr 1460: der Blomberger Hostienfrevel

Ulrich Meier: Ein folgenschwerer Diebstahl. Ermittlungen und Quellen zum Blomberger Hostienfrevel von 1460 und zur Wallfahrt nach Blomberg (= Lippische Geschichtsquellen 27). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2024. 172 S. mit 32 Abbildungen. 14,90 Euro. ISBN 978-3-7395-1514-4

In einem ausgesprochenen preisgünstigen Buch nähert sich der Bielefelder Historiker Ulrich Meier, der beste Kenner der mittelalterlichen Geschichte der lippischen Kleinstadt Blomberg, in der Form einer Kriminalermittlung einem Ereignis aus dem Jahr 1460. Eine Frau, deren Namen man nicht kennt (sie hieß sicher nicht Adelheid Pustekoke), stahl 45 geweihte Hostien und wurde dafür verbrannt. Am Brunnen, in den sie die Hostien geworfen hatte, etablierte sich aufgrund zahlreicher Wunder eine bedeutende Wallfahrt (mit eigenen Pilgerzeichen; Abbildung). Zu ihrer Betreuung wurde das Windesheimer Chorherrenstift zum Heiligen Leichnam gegründet, dessen Kirche bis heute existiert (Bilder auf Commons).

Eine ausführliche Zusammenfassung kann ich mir ersparen, da mir der Autor, dem ich – Transparenzhinweis! – seit meiner Bielefelder Zeit freundschaftlich verbunden bin, gestattet hat, den Text seiner Einführung auf der Buchvorstellung wiederzugeben. Er hat mir auch die Reproduktion des Ablassbriefes aus dem Staatsarchiv Detmold zur Verfügung gestellt.

Besonderen Wert gewinnt die vorzügliche Darstellung durch den umfangreichen Quellenteil, der aus Regesten (aber mit vielen wörtlichen Zitaten) und Übersetzungen besteht. Das Kapitel 4 enthält die Quellen Q 0 (ein hypothetisch erschlossenes Mirakelbuch) bis Q 48, gefolgt von Erwähnungen in Geschichtswerken des 19./20. Jahrhunderts (G 1-12). Der Anhang übersetzt zwei lateinische mittelalterliche Quellen und eine mittelniederdeutsche: Johannes Hagen: Die Hexe von Blomberg (die von Meier auszugsweise übersetzte Schrift des Kartäusers edierte Joseph Klapper 1961); Anonymus: Geschehnisse um das göttlichste Sakrament in der Stadt Blomberg (den in einer Brüsseler Handschrift aufgefundenen Text edierte Nikolaus Staubach in den Frühmittelalterlichen Studien 2000); mittelniederdeutsche Stiftungsurkunde für das „Kloster zum Heiligen Leichnam und Unserer Lieben Frau in Blomberg“. Hätte ich das Buch geschrieben, hätte ich mich bemüht, die Quellen auch online mit Internetadressen nachzuweisen oder ins Netz zu bringen. Bei gemeinfreien Texten kann man ohne weiteres z.B. die Seiten aus Klapper im Internet Archive hochladen. Meier behauptet zwar, der Aufsatz von Staubach sei online verfügbar, aber in Wirklichkeit gibt es ihn nur in Auszügen bei Google Books oder lizenzpflichtig. Der Permalink für den Stiftungsbrief lautet: https://www.archive.nrw.de/ms/search?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_4aea6c95-4423-4eb8-bcf0-6ac256a430c3.

Bedenken sind anzumelden, was die Quelle 2 angeht: “Eine Erfurter Handschrift berichtet kurz vor 1460 erstmals von einem Treffen alter Frauen und Matronen auf dem Brocken im Harz”. Die nach Jacobs 1878 zitierte Quelle gehört in Wirklichkeit der Mitte des 14. Jahrhunderts an (Liber cronicorum sive annalis Erfordensis, siehe Geschichtsquellen.de und die maßgebliche Edition von Holder-Egger, dMGH; die Leidener Handschrift ist online). Auch die von Meier nicht zitierte grundlegende Studie von 1993 über die Hexenkarriere des Brocken der zu früh verstorbenen Erzählforscherin Ines Köhler-Zülch hat das übersehen.

Zu den frühneuzeutlichen Zeugnissen sind mehrere Schriften des katholischen Theologen Matthäus Tympe/Tympius (1566-1616), der zuletzt als Domprediger in Münster wirkte, nachzutragen, die eine Google-Books-Suche zutage fördert. So in seinen Procession Predigen 1615 (GBS). Wörtlich ausgeschriebene Quelle war offenbar Gerhard Kleinsorgens Kirchengeschichte (Q 42), die 1583 beendet wurde, aber erst 1780 gedruckt (im Literaturverzeichnis fehlt die Angabe des Bandes: Bd. 2, Digitalisat ULB Münster).

Jedem, der sich für spätmittelalterliche Frömmigkeitsgeschichte interessiert, kann die kleine Monographie guten Gewissens empfohlen werden.

***

Ulrich Meier: Buchvorstellung “Ein folgenschwerer Diebstahl, 2024”

(Ort: Gemeindehaus Blomberg. Zeit: 16 Uhr nach der Jahresversammlung des NHV am 8. Juni 2024; im Anschluss Rundgang zu den Tatorten).

I. Intro
Eine Buchvorstellung hat zu sagen, worum es geht. Das steht meistens auf der Rückseite des Umschlags, so auch hier:

Klappentext des Buches: (maßgebliche Information zu Klappentext und bibliographischen Angaben sind jetzt einzusehen unter: https://www.buchhandel.de/buch/Ein-folgenschwerer-Diebstahl-9783739515144).

„In Blomberg kennt jeder Adelheid Pustekoke. Ihr Denkmal steht vor dem Rathaus.

Am Ostertag des Jahres 1460 stahl eine Frau 45 geweihte Hostien aus der Martinikirche und warf diese, aus Angst vor Verfolgung, in einen Brunnen. Doch sie wurde ergriffen, vor Gericht gestellt, verurteilt und verbrannt. Am Brunnen ereigneten sich danach zahlreiche Wunder. Eine blühende Wallfahrt entstand. Pilger aus den Niederlanden, Skandinavien und dem Baltikum ließen Zeichen aus Wachs, Holz oder Eisen zurück, die bezeugen sollten, dass der Brunnen ihnen Heilung und Segen gebracht hatte. Der Zustrom an Pilgern wuchs so stark, dass zu ihrer Betreuung Windesheimer Chorherren aus Möllenbeck zu Hilfe geholt werden mussten. Am 11. November 1468 wurde das Kloster „Zum Heiligen Leichnam“ gegründet. Dem Klosterareal musste ein ganzes Stadtviertel weichen.

Das Buch zeigt: Die Hostiendiebin hieß weder Adelheid noch Pustekoke. Erstmals werden alle Quellen, Berichte und Zeugnisse der Tat und ihrer Folgen ediert und die drei aussagekräftigsten zeitgenössischen Quellen ins Deutsche übersetzt. Das reichbebilderte Buch erbringt neue Erkenntnisse über die Täterin und ihr Umfeld, den Prozess, die Wallfahrt und die Klostergründung.“

Ich greife ich einige Punkte des Klappentextes auf und konkretisiere das Angedeutete.

Ich gehe dabei erstens der Frage nach, um was für ein Delikt es hier eigentlich geht. Dann erläutere ich, was das Besondere des Blomberger Diebstahl ist und betrachte abschließend die Folgen näher. Es war schließlich ein „folgenschwerer Diebstahl“.

Worum geht es in diesem Buch?

Die Antwort ist einfach: Es geht um einen Hostiendiebstahl. Im Europa des 15. Jahrhunderts war das eine gar nicht so seltene Straftat. Auch dass sie zu Ostern stattfand, war nicht ungewöhnlich: Damals nämlich gingen die Menschen meist nur zu Ostern zur Beichte und zum Abendmahl. Nur Ostern brauchte der Pfarrer deshalb viele geweihte Hostien für seine Messe. Da konnte sich ein Pfarrer schon mal verzählen, vor allem wenn er wie der in Blomberg 1460 neu am Ort war. Wurde der Hostiendieb oder die Diebin erwischt, kam es zu einem peinlichen Prozess, in dem die Anwendung von Folter erlaubt war. Kirchendiebstahl und Hostiendiebstahl galten damals als Schwerverbrechen. Es wurde, wenn es zweifelsfrei bewiesen werden konnte, wie die Tötung eines Klerikers mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen bestraft.

Auch heute ist Kirchendiebstahl noch ein Schwerverbrechen, genauer gesagt ein besonders „schwerer Fall von Diebstahl“. Laut Strafgesetzbuch § 243, Abs. 4, kann er mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das gilt insbesondere, wenn jemand „eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient.“ Die Hostie gehörte im Mittelalter und heute zweifelsfrei zu diesen durch das Strafrecht besonders stark geschützten Objekten.

Was machte die Blomberger Straftat so besonders?

Vier Dinge: Die Umstände im Jahr 1460, die Verfolgung der Täter und der Prozess, die Wallfahrt und schließlich die Rezeption der Tat in der Chronistik

1. Die besonderen Umstände. Ich zähle sie auf. Die Tat geschah in einer schweren Zeit. Nach dem mittelalterlichen Klimaoptimum warf gerade in den Jahren um 1460 die „Kleine Eiszeit“, die heute mitverantwortlich gemacht wird für die Hexenverfolgungen der Neuzeit, ihre Schatten voraus. 1460 war in Norddeutschland nämlich nicht nur ein Pest-Jahr, sondern auch eine Zeit der Wetterkatastrophen. Die Braunschweiger Annalen berichten ausführlich darüber.

„Im selben Jahr wurden der Frost vor und nach Ostern so stark, dass nicht gepflügt, gegraben oder gesät werden konnte. Danach herrschte eine überaus starke Trockenheit, dass es nicht genug Gras auf den Wiesen gab und auch viele Tiere aus dem Vieh von Hunger geplagt wurden. 3 Wispel Hafer [ca. 1867 kg] wurden für eine Mark verkauft“. Der Preis für Hafer, als Pferdefutter war diese Getreide das Benzin des Mittelalters, versechsfachte sich, bei Brotgetreide fiel die Teuerung nicht ganz so drastisch aus.

„Im selben Jahr am Ostertag“, heißt es weiter, „hat in der Stadt Blomberg eine gewisse Frau geweihte Hostien, die am Altar der Pfarrkirche übrig waren, gestohlen […] Zur selben Zeit wurde dort durch Hagel und Sturm die Saat in einem Gebiet von 5 Meilen Länge und Breite geschädigt“ [ca. 40 km x 40 km]

Schrecklicher noch soll den Annalen zufolge die Wetterkatastrophe gewesen sein, die im Juni in Braunschweig losbrach. Wetterkatastrophen und Teuerungswellen prägten also das Jahr 1460. Zur selben Zeit las man auch erstmals davon, dass ältere Frauen, Matronen, auf ihren Besen auf den Brocken im Harz geflogen seien. Das, so beeilte sich der Verfasser des Berichts sofort zu erläutern, hätten sich diese Frauen natürlich nur eingebildet. In Wirklichkeit sei das blanker Unsinn. So dachten damals übrigens die meisten gebildeten Theologen und Obrigkeiten (die Berichte finden Sie im Quellenkatalog unter Q 1 + 2).

In der Geschichte des Anonymus im Anhang II können sie darüber hinaus eine weit spannendere Schilderung des Mai-Unwetters in Blomberg nachlesen. Dieser Bericht ist in seiner Ausführlichkeit, Dramatik, Lebendigkeit und Detailfreude völlig einzigartig. Das gilt für den gesamten Text (Q 2, vollständig übersetzt im Anhang II). Der Bericht ist ein Stück Hochliteratur und dürfte bald Teil der deutschen Literaturgeschichte werden.

2. Verfolgung und Prozess: Außergewöhnlich waren auch die Verfolgung der Täter und der Prozess: Das zeigt sich gleich nach Ostern 1460 in einer tagelangen Verfolgungswelle, die sehr an die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit erinnert. Schilderungen solcher Art findet man in der Zeit um 1460 sonst nicht. Träger der Verfolgung war vor allem der Blomberger Klerus, damals etwa 20 Priester und Altaristen. Eine dramatische Folge der Tat wurde dann auch der Prozess gegen mehrere Tatverdächtige. Er fand statt in der Blomberger Burg. Das Hochgericht tagte dabei mehrfach im Keller des Saalbaus (Abb. 9). Abschluss war die Hinrichtung der Täterin im Mai vor dem Heutor.

Diese für das 15. Jahrhundert ganz außergewöhnlichen Schilderungen der Verfolgungswelle, des Prozesses und der Befragungsmethoden wurden das entscheidende Motiv, es nicht bei einem geplanten Reader für Blomberger Gästeführungen zu belassen. Diese Idee stammt dabei nicht einmal von mir. Es war Gisela Wilbertz, die ehemalige Leiterin des Lemgoer Stadtarchiv und Expertin in Sachen Gerichtsbarkeit und Hexen, welche die Einzigartigkeit des Blomberger Materials beim Lesen meines Readers, um das ich sie bat, sofort erkannte und mir riet, daraus ein Buch zu machen. [Anhang I und II, Q 18 und 21]

3. Wallfahrt: Der Diebstahl wurde zum Anlass einer Wallfahrt zum Hl. Leichnam. Am Brunnen, in den die Täterin die gestohlenen Hostien warf, geschahen unglaubliche Wunder. Man sah himmlische Erscheinungen und Lichter, Kranke erfuhren Heilung. Sogar eine Totenerweckung hielt man schriftlich fest (dieses Wunder musste allerdings später zurückgenommen werden; Anhang I). So entstand eine Wallfahrt, deren Einzugsgebiet ganz Nordeuropa erfasste: Vom Ärmelkanal über Dänemark bis ins Baltikum nach Tallinn (S. 15). Ein Bischof von Reval, der um 1460 noch Vasall des Edelherrn zur Lippe war, verlieh dem Kloster 1488 einen Ablass [Q 35 mit Abb. des Bischofssiegels]. Die mehr als zwanzig hochrangigen Ablässe von Päpsten, Kardinälen und Bischöfen, welche die 1462 über den Wunderbrunnen gebaute Kapelle und das ab 1468 gebaute Kloster „Zum Heiligen Leichnam“ erhielten, waren auf prächtige Pergamente geschrieben. Keine andere Kirche in Westfalen erhielt mehr Ablässe.
Ablassvergabe und -erwerb waren wichtiger Bestandteil der Frömmigkeit im 15. Jahrhundert. In der hier behandelten Zeit beschleunigte sich die Nachfrage nach diesem Heils-Gut enorm. Schon am Ende des Jahrhunderts wurde Ablass inflationär und zugleich seiner ursprünglich seelsorgerischen Funktion beraubt. Luther hatte dann leichtes Spiel. Ablässe im Mittelalter hatten neben ihrer seelsorgerischen Dimension noch andere wichtige Funktionen. Sie waren Informationsmedien sui generis in einer überwiegend illiteraten Welt (s. S. 74f.). An wichtigen Festtagen wurden diese Pergamenturkunden im Kirchenschiff zur Schau gestellt. So auch in der Blomberger Klosterkirche. Einiges spricht dafür, dass die Ablässe noch im 17. Jahrhundert in der Sakristei der Klosterkirche aufbewahrt worden sind. Es sind Quellen der Blomberger Stadtgeschichte.

Abbildungen von Ablässen finden sich im Buch. Der schönste ist nicht leider darunter. Ich lasse ihn herumgehen (Ablass von 15 Kardinälen aus dem Jahr 1477: Achten Sie in der Initiale G von Guilermus, Kardinalbischof von Ostia, auf das Papstwappen Sixtus IV. [Q 25]; dieser Papst hatte bereits 2 Jahre zuvor dem Kloster einen hochrangigen Ablass verliehen [Q 24]). In der Narratio vieler Ablass-Briefe wurden Täterin und Tat kompakt geschildert. Es waren kleine, leicht memorierbare Geschichten. Der ortsansässige Klerus hatte die Aufgabe, die Ablässe den Pilgern zu weisen, d.h. sie zu übersetzten zu erklären. Die Blomberger Priester, die am Festtag in der Klosterkirche Dienst hatten, das waren an ablassträchtigen Tagen wie Fronleichnam ungemein viele, konnten Pilgern mit Hilfe der Ablässe konkret erläutern, welche Geschichte sich hier im Jahr 1460 abgespielt hatte und wann genau man wie viele Tage Ablass bekam. Ablass konnte man damals erst erwerben, wenn bestimmte in der Urkunde genannten Bedingungen erfüllt waren: meist werden Beichte, Absolution und materielle Zuwendung zu Ausstattung oder Bau der Kirche genannt. Bis zur Reformation blieben die im Kirchenraum medial präsenten Ablässe attraktive Werbemittel und zugleich wichtige Informationsquelle für Einwohner und Pilger, die an den Wunder-Brunnen des Hl. Leichnams zogen.

4. Rezeptionsgeschichte: Der vierte Punkt, der den Diebstahl zu etwas Besonderem machte, ist seine ganz außergewöhnliche Rezeptionsgeschichte. Das überrascht zunächst. Denn die Blomberger Ereignisse kommen in den dreibändigen Westfälischen Landesgeschichten des Herman Rothert von 1949 und des Wilhelm Kohl 1983 nur in wenigen Nebensätzen vor, etwa eingereiht in einer Aufzählung von Wallfahrtorten. Weder Tat noch Täterin schienen in den Jahren der Erwähnung wert. Ein völlig anderes Bild bieten die frühneuzeitlichen Geschichtswerke: Bis weit ins 17. Jahrhundert hinein gehörten die Tat von 1460, aber auch die Täterin und die Wallfahrt zum obligaten Stoff der Chronisten, d.h. sie gehörten zum üblichen „Narrativ“ norddeutscher Geschichte (Q 39-Q 46). Nach Werner Rolevincks Westfalenlob von 1474 griff Bernhard Witte das Thema 1517 auf. Der aus einer Lemgoer Patrizierfamilie stammende Gerhard Kleinsorge (Q 41) war es dann, der um 1580 der Täterin, die bisher nur „ein Weib“ oder „eine Frau“ genannt wurde, endlich einen Vornamen gab: „Adelheid“. Johannes Piderit, Lippischer Chronist und Blomberger Pfarrer, hat diesen Namen dann 1627 übernommen.

Wichtig bleibt allerdings auch: Viele Geschichtsschreiber blieben weiter bei der anonymen Namensgebung. Unter ihnen einzureihen sind sogar noch die beiden Autoren der wichtigsten lippischen Landesgeschichten des 20. Jahrhunderts: Die „Lippische Geschichte“ von Hans Kiewning von 1942 (G 6) und die „Heimatchronik des Kreises Lippe“ von Erich Kittel aus dem Jahr 1978 (G 9). Sie sprechen weiterhin von „einer Frau“. Die Namensgebung von Kleinsorge und Piderit hat demnach die allermeisten Fach-Historiker nicht überzeugen können.

Es gibt da eine interessante Ausnahme: Im Jahr 1843 nämlich hat ein spontaner Einfall Moritz Leopold Petri dazu verleitet, in einer Anmerkung neu über die Namensgebung nachzudenken. Spontane Assoziationen sind die stärksten Versuchungen in unsere Zunft. In einer Anmerkung seiner heute noch unverzichtbaren und wissenschaftlich soliden Geschichte des Blomberger Klosters brachte er neben dem Namen Adelheid, den er bei Piderit fand, noch den bis dahin nie genannten Nachnamen „Pustekoke“ ins Spiel: Seine Spekulation stütze sich dabei auf eine Lemgoer Quelle von 1443 (G 1, S. 128)

In dieser Quelle von 1443 taucht zudem eine Schale aus Amethyst auf. Die war ebenfalls Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs und Erbstück der Familie einer Witwe namens Adelheid Pustekoke. Es könnte ja sein, mutmaßt Petri, dass dieses Erbstück unrechtmäßig in den Blomberger Klosterbesitz gelangt sei. Dann hätte die Schale das eigentliche Ziel des Diebstahls von 1460 gewesen sein können; und dann wäre die Täterin vielleicht die in der Quelle von 1443 genannte Witwe Adelheid Pustekoke gewesen. In dieser Sicht der Dinge waren die 45 Hostien, die darauf lagen, also rein zufällig mitgestohlen worden; ein Beifang gewissermaßen. Die Annahme ist ziemlich schräg und unhaltbar. Nicht allein, weil die Witwe 1460 immerhin 17 Jahre älter war, sondern auch, weil es das Kloster 1460 noch gar nicht gab. Petri nahm seine Assoziation ebenso spontan, wie er sie hatte, sofort wieder zurück. Er schließt resigniert: „Indeß sind das Alles bloß Vermuthungen“.

Damit ist die Geschichte der Schale der Adelheid Pustekoke aber leider nicht beendet. Denn auch die Phantasie eines Historikers, der seinen Verstand einmal kurz schweifen lässt, kann Langzeitfolgen haben: Ausgerechnet diese Lemgoer Schale von 1443, auf der die Hostien dann 1460 rein zufällig lagen, hat sich im kollektiven Gedächtnis Blombergs eingenistet. Die zurückgenommene Anmerkung wurde zur einer eigene Blomberger Pustekoke-Schalen-Tradition (G 3, G7f., G 10). Die ging subkutan schließlich sogar unversehens ein in die künstlerisch überaus gelungene Skulptur auf dem Markplatz-Brunnen von 1989: „Alheyd Pustekoke“ nämlich wirft dort die 45 Hostien zugleich mit dieser Schale in den Brunnen. Adelheid Pustekoke und ihre Schale dürften auch künftig in Blomberg lebendig bleiben. Dagegen kann niemand anschreiben. Es wird wohl sein wie beim Rattenfänger von Hameln. Den gab es ja auch nicht, aber im Hamelner kollektiven Gedächtnis bleibt er präsent und als Touristik-Konzept unverzichtbar. Es spricht nichts dagegen, dass bei Blomberger Gästeführungen die Frau weiterhin beim Namen genannt wird. Man entreißt sie damit der Anonymität und macht es leichter, mit diesem Opfer alteuropäischer Justiz Mitgefühl zu empfinden. Erklärt werden aber muss unbedingt, dass die Diebin von 1460 definitiv nicht Adelheid Pustekoke hieß.

Ablassurkunde 1477


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Klaus Graf (1. August 2024). Ein Kriminalfall aus dem Jahr 1460: der Blomberger Hostienfrevel. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/124lo


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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