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10 archivische Notfallgebote

1. Eine Katastrophe ist nicht planbar.
2. Jede Verpackung ist besser als keine Verpackung.
3. Das Archivgut – auch Großformate – müssen richtig gelagert werden.
4. Die Archivbestände und deren Lagerorte sind zu erfassen.
5. Das Archivgut muss gründlich und zeitnah erschlossen werden.
6. Alles archivgut ist – mehrfach – zu signieren und zu paginieren.
7. Die Sicherungsüberlieferung muss aktiv erstellt werden.
8. Massnahmen der Notfallprävention sind ernst zu nehmen.
9. Netzwerke bilden – nicht nur für Notfälle.
10. Die Einsatzkräfte sind für den Kulturgutschutzeinsatz zu sensibilisieren.

Quelle: Dr. Ulrich Fischer , Stadtarchiv Köln, auf dem Expertenhearing “Der Kölner Archiveinsturz und die Konsequenzen”, Köln 24. Juni 2009


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (25. Juni 2009). 10 archivische Notfallgebote. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/buqo


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