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Bewährungsstrafe für Hochstapler “Prof. Dr.” Ahmet Ü. – er beriet die NRW-Regierung in Islamfragen

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duisburg-93ls21/23-doktor-professor-berater-nrw-regierung-urteil-bewaehrungsstrafe-hochstapler


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Juli 2024). Bewährungsstrafe für Hochstapler “Prof. Dr.” Ahmet Ü. – er beriet die NRW-Regierung in Islamfragen. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/123r8


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „Bewährungsstrafe für Hochstapler “Prof. Dr.” Ahmet Ü. – er beriet die NRW-Regierung in Islamfragen“

  1. Ein Blick ins Hochschulgesetz NRW in der Fassung vom 12. Juli 2019 – hier:
    § 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen, Abs. 7 Satz 1 und 5 ff

    “1 Von den Absätzen 2 bis 6 abweichende Grade, Titel, Ehrengrade, Hochschultitel oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen dürfen nicht geführt werden.”

    “5 Eine von den Absätzen 2 bis 6 abweichende Führung eines Grades, eines Ehrengrades, eines Hochschultitels oder einer Hochschultätigkeitsbezeichnung kann vom Ministerium oder einer von ihm beauftragten Behörde untersagt werden. 6 Wer vorsätzlich gegen Satz 1 oder
    eine Anordnung nach Satz 2 bis 5 verstößt, handelt ordnungswidrig. 7
    Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich Urkunden ausstellt oder beschafft,
    in denen ein nach den Absätzen 1 bis 6 sowie Satz 1 nicht führbarer Grad ver-
    liehen wird; dies gilt für Ehrengrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbe-
    zeichnungen entsprechend. 8 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
    bis zu 500 000 Euro geahndet werden. 9 Zuständige Verwaltungsbehörde für
    die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Sätzen 6
    und 7 ist das Ministerium oder eine von ihm beauftragte Behörde.”

    Es handelt sich also, wie man liest, um sog. kann-, nicht um soll- oder muß-Vorschriften. Wer der politischen Klasse bzw. dem politisch-administrativen System mit Rat und Tat gefällig ist, kann also in der Regel ziemlich sicher sein, dass die zuständige Ministerialbürokratie ihm/ihr, solange sie das liefert, was an Epertise von der herrschenden politischen Klasse erwartet bzw. dringend gebraucht wird, aus Opportunitätserwägungen nicht zwingend ans Bein pinkeln muß. Eine Hand wäscht die andere, wenn sich die Beteiligten zu Nutz und Frommen aller mit vermeintlich wissenschaftlicher Beratung schmücken können, solange daran niemand öffentlich Anstoß nimmt.

    1. Anstoß wird ja genommen, nur blockiert die Juristenschaft alles. Es gehört ganz einfach ein Gesetz her, das derartige Machenschaften strafbar macht. Bildungs- und Leistungsgerechtigkeit sind extrem hohe Güter in einer Demokratie. Sollen AfD und BSW noch mehr Stimmen bekommen?

      Ich verstehe nicht, warum der Mann nicht beim vollen Namen genannt wird. Öffentliches Interesse besteht. Ich finde niemanden, der in Frage kommen würde.

      Dem Hochstapler empfehle ich folgendes Buch:

      https://www.caritas.de/buchtipps/auch-alis-werden-professor

      1. @ Wenzel

        In der Tat: ein viel zu mildes Urteil !

        Der vermeintliche “Hochstapler” ist, nachdem die Landesregierung NRW “zum Jagen getragen” worden ist und von sich aus Strafanzeige erstattet hat, nach Maßgabe des dafür vorgesehenen Strafmaßes der einschlägig unter Strafe gestellten Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden. “Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Das heißt, beide Seiten (Staatsanwaltschaft und Beklagter) haben noch die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen”, zitiert RTL WEST den Gerichtssprecher.

        Was in den veröffentlichten Darstellungen dieses Falles zur Nebensache geworden ist, findet sich in der ebenso ausführlichen wie präzisen Schilderung hier:

        https://taz.de/Betrugsprozess-in-Duisburg/!6023279/

        Ahmet Ü. hatte sich vor seiner steilen Karriere als wissenschaftlicher Politikberater mit unberechtigt zugelegten akademischen Graden schon als Schullehrer, der in Wirklichkeit kein Staatsexamen erfolgreich abgelegt hatte, mit gefälschten Urkunden seine Verbeamtung auf Lebenszeit im öffentlichen Dienst erschlichen.

        1. Werden Zeugnisse, Beurteilungen und Publikationen bei Auswahlverfahren überhaupt noch zur Kenntnis genommen? Offensichtlich nicht.

          Erschreckend.

  2. “Nicht richtig auf die Qualifikationen geguckt. (…) Der 48-Jährige war als vermeintlicher Professor durchaus erfolgreich. Er bekam Preise und war ein gefragter Redner und Interviewpartner zu Fragen der Integration.”

    Was haben denn die Leute? Der akademische Betrieb will es so, der akademische Betrieb kriegt es so.
    Der Mann hat eine hohe Auszeichnung bekommen. Passt gut zusammen.

    Datschi-Datschi-Tinnefgesellschaft.

  3. Ein Skandalurteil.
    Nicht nur die Tatsache, dass der Hochstapler mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, d.h. als freier Mann den Gerichtssaal verlässt, sondern vor allem, dass das schwarz-grüne NRW auf die Zurückerstattung der auf falscher Grundlage geleisteten Honorare und Löhne verzichtet:
    https://www.sat1nrw.de/aktuell/bewaehrungsstrafe-fuer-hochstapler-249736/

    und

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article252718414/Falscher-Professor-Arbeitskraft-erbracht-Betrueger-Ahmet-UE-muss-711-000-Euro-nicht-zurueckzahlen.html?source=puerto-reco-2_ABC-V39.3.B_plus35_extra_row

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