http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/antwort-AB-aufBMJ-Fragebogen-PDF.pdf
Im Abschnitt zu den verwaisten Werken steht:
Archivgut jeglicher Art, das in Archiven, Bibliotheken und Museen gesammelt wird, entzieht sich vollständig einer lizenzvertraglichen Lösung. Die Urheber von Archivgut (Manuskripte, Brief, Akten etc.) sind einzeln nicht kontaktierbar, und Verwertungsgesellschaften verfügen nicht über die Rechte an solchen Werken.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Juli 2009). Antwort des Urheberrechtsbündnisses auf BMJ-Fragebogen. Archivalia. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/buni