http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/muenchener-ratsch-kathl
“Aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen werden nur die Jahrgänge im Internet zugänglich gemacht, die vor mehr als einhundert Jahren publiziert wurden.”
Hier würde man sich etwas mehr Mut wünschen, denn es gibt selbstverständlich keinen urheberrechtlichen Grundsatz, dass nach 100 Jahren alles erlaubt ist. Ist der betreffende Autor keine 70 Jahre tot, kann nicht digitalisiert werden. Bei einem Blick in den jahrgang 1908 stellt man aber fest, dass fast alle Beiträge anonym sind und kein Herausgeber namentlich angegeben wird, was uns wieder an den Fall der Zeitungszeugen erinnert:
http://archiv.twoday.net/stories/5760939
Den Jahrgang 1914 bereits jetzt und nicht erst 2015 zugänglich zu machen, ist also alles andere als riskant. Aber diese MDZ-Tölpel haben vom Urheberrecht ja ohnehin soviel Ahnung wie die Kuh vom Drachenfliegen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Juli 2009). Münchner Ratsch-Kathl-Schmarrn. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bukw
Wahrscheinlich bin ich auch ein Tölpel, aber bei dem Jahrgang 1914 (“Den Jahrgang 1914 bereits jetzt und nicht erst 2015 zugänglich zu machen, ist also alles andere als riskant”) sehe ich das Problem nicht, da er ausschließlich innerhalb der BSB an einem elektronischen Leseplatz eingesehen werden kann.
Bitte nochmal lesen. Da steht das Gegenteil: Es ist unnötig vorsichtig, den Jg. 1914 auf die BSB zu beschränken.